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Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Logo – HS für Bildende Künste Braunschweig

Im Präsidium der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK), University of Art, ist vom 1. September 2012 an die Stelle der/des

Hauptberuflichen Vizepräsidentin/Vizepräsidenten für den Geschäftsbereich Personal und Finanzen,

dotiert nach der BesGr. W 3 ggf. zuzüglich Funktions-Leistungsbezüge, zu besetzen. Der Dienstposten/Die Stelle wird durch Pensionierung des Amtsvorgängers frei. Die Ernennung oder Bestellung erfolgt für eine Amtszeit von sechs Jahren (bei Wiederwahl von jeweils acht Jahren) in ein Beamtenverhältnis auf Zeit oder ein entsprechend befristetes Angestelltenverhältnis.
 
Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig/University of Art ist eine international orientierte, künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht. Mit 1.200 Studierenden in den Studienbereichen Freie Kunst, Design sowie Kunstwissenschaft und Medienwissenschaften gehört die HBK zu den größten Kunsthochschulen Europas.
 
Als Mitglied des Präsidiums wird die Hauptberufliche Vizepräsidentin/der Hauptberufliche Vizepräsident zur Aufgabenerfüllung der HBK in leitender Position aktiv an der Hochschulentwicklung mitwirken. Der Verantwortungs- und Tätigkeitsbereich umfasst Personal und Finanzen sowie Querschnittsaufgaben aus sämtlichen Bereichen der Hochschulverwaltung.
 
Gesucht wird eine engagierte, kommunikative und integrative Persönlichkeit mit Führungskompetenz und Durchsetzungsvermögen. Neben einem Hochschulabschluss werden Berufserfahrungen im Bereich des Hochschulwesens und umfassende Fachkenntnisse, z. B. in Verwaltung, Rechtspflege, Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur, erwartet. Die Kandidatin/Der Kandidat sollte Erfahrungen in zielorientierter und kooperativer Personalführung besitzen und Überzeugungskraft, Team- und Moderationsfähigkeit, ausgeprägte Integrations- und Kooperationsfähigkeit sowie Kooperationskompetenz im besonderen Kontext einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule anwenden können.
 
Im Übrigen wird auf §§ 37-40 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes verwiesen.
 
Die HBK Braunschweig strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen an und fordert qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation sollen Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt werden. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Dienstposten/Die Stelle ist aufgrund der Aufgabenvielfalt und der zu wahrenden Kontinuität der Aufgabenerledigung nicht teilzeitgeeignet.
 
Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 23.02.2012 an den

Vorsitzenden der Findungskommission über das Dezernat III der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig, Kennwort: HVP, Postfach 2538, 38015 Braunschweig, E-Mail: Hochschulrat@hbk-bs.de (Minister a. D. Walter Hirche, Vorsitzender der Findungskommission), www.hbk-bs.de.


Bewerbungsschluss: 23.02.2012
Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Bewerbung auf  academics.at
Bewerbungsschluss: 23.02.2012 Erschienen in DIE ZEIT vom 26.01.2012

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