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An der Universität Potsdam ist in der Philosophischen Fakultät folgende Professur zu besetzen:
Am Institut für Religionswissenschaft möglichst zum Wintersemester 2012/13 eine
W3 Professur für Religionswissenschaft - Jüdisches Denken
Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll das Fachgebiet Religionswissenschaft mit dem Schwerpunkt Jüdisches Denken in seiner ganzen Breite in Forschung und Lehre vertreten. Erwartet werden durch Publikationen ausgewiesene Kenntnisse der jüdischen Religionsphilosophie im Bereich des Mittelalters und der Frühen Neuzeit sowie der nachbiblischen Religionsgeschichte. Erwünscht ist ein Schwerpunkt in den Wechselbeziehungen zwischen den abrahamitischen Religionen, Vertrautheit mit modernen religonswissenschaftlichen Methodiken und mystischen Bewegungen.
Zu den Aufgaben der Professur gehört, neben der Forschung und der Mitwirkung in den Gremien der universitären Selbstverwaltung, die Lehre in den BA- und MA-Studiengängen der Fächer „Jüdische Studien“ und „Religionswissenschaft“ sowie „Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde“ (LER), ferner die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses bei Promotionen und Habilitationen. Erwartet wird ferner die enge Zusammenarbeit mit dem Abraham Geiger Kolleg. Unterrichts- und Verwaltungssprache ist deutsch und englisch.
Bewerberinnen/Bewerber sollen eine überdurchschnittliche Promotion, die Habilitation oder habilitationsadäquate Leistungen in Judaistik oder Jüdischen Studien oder Religionswissenschaft oder Philosophie, sehr gute Hebräisch-Kenntnisse sowie Erfahrungen im Einwerben von Drittmittelprojekten und der Organisation von Fachtagungen nachweisen können.
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind nach § 39 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, umfassende Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.
Das Berufungsverfahren wird nach § 38 BbgHG durchgeführt. Insbesondere bei der ersten Berufung in ein Professoren-Amt soll das Beamten- bzw. Angestelltenverhältnis gemäß § 41 Abs. 1 BbgHG befristet werden. Bei einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzw. in das unbefristete Angestelltenverhältnis ist ein erneutes Berufungsverfahren nicht erforderlich.
Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteiles der Frauen in Lehre und Forschung an. Deshalb werden insbesondere qualifizierte Wissenschaftlerinnen um ihre Bewerbung gebeten.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung zu richten an den
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Bewerbungsschluss: 01.03.2012







