Anzeichen und Beispiele für Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing kann in ganz unterschiedlicher Form vorkommen. Typische Beispiele für das Verhalten von Täter:innen sind:
- Sie zweifeln in großer Runde die Fähigkeiten ihres Opfers an,
- üben unsachgemäße Kritik an der Arbeit ihrer Opfer,
- manipulieren die Arbeit ihrer Opfer,
- drohen (offen oder versteckt),
- verschweigen wichtige Informationen oder
- ignorieren ihre Opfer.
Werden Täter:innen nicht aufgehalten oder lassen sie nicht von alleine von ihrem Opfer ab, läuft das Mobbing am Arbeitsplatz nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in verschiedenen, immer extremer werdenden Phasen ab:
1. Phase: Während eines ungelösten Konflikts kommt es zu Schuldzuweisungen von Kolleg:innen oder Vorgesetzten.
2. Phase: Die eigentliche Ursache des Konflikts wird immer unwichtiger. Statt gegen die Sache, richtet sich die Kritik gegen die Person. Es kommt zu Schikane und Ausgrenzung. Das Opfer wird immer unsicherer, verliert an Selbstbewusstsein.
3. Phase: Die Situation wird für das Opfer immer unerträglicher. Das wirkt sich auch auf die Arbeitsleistung aus: Das Opfer wird unkonzentriert, macht Fehler. All das bleibt auch dem Arbeitgeber nicht verborgen. Er mahnt ab, versetzt das Mobbingopfer oder droht mit Kündigung.
4. Phase: Es kommt zur Kündigung, die entweder vom Opfer oder vom Arbeitgeber ausgeht.
Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz
Opfer von Mobbing sind einem hohen Leidensdruck ausgesetzt. Das kann sowohl psychische als auch physische Folgen haben. Hierzu zählen oft Depressionen, Persönlichkeitsveränderungen, dauerhaft niedriges Selbstbewusstsein, Magen-Darm-Beschwerden und körperliche Schmerzen.
Das durch das Mobbing ausgelöste hohe Frustrations- und Stresslevel nagt am Selbstwertgefühl. Personen, die gemobbt werden, werden nicht selten arbeitsunfähig. Im schlimmsten Fall sind sie dauerhaft nicht mehr in der Lage, wieder im Berufsleben Fuß zu fassen. Sie sind regelrecht traumatisiert, und das wirkt sich auch auf das Privatleben aus, ein Burn-out droht.
Mobbing: Folgen für Unternehmen
Auch für die Betriebe, in denen gemobbt wird, hat dieses Gebaren negative Auswirkungen. Laut der Studie des Bündnisses gegen Cybermobbing kostet Mobbing Unternehmen fast acht Milliarden Euro in Deutschland. Diese Kosten entstehen unter anderem durch die Fehlzeiten und die verminderte Leistungsfähigkeit der Betroffenen. Arbeitgeber müssen neue Mitarbeiter:innen suchen und einarbeiten, haben eventuell Gerichtsverfahren und Entschädigungen zu zahlen. Auch schaden Mobbingfälle der Reputation von Unternehmen.
Kommt ein Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht nicht nach und lässt stattdessen bewusst zu, dass einer seiner Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz gemobbt wird, kann dies zu einer Klage auf Schadensersatz durch den betroffenen Mitarbeitenden führen.
Mobbing: Folgen für Täter und Täterinnen
Mobbing ist kein eigenständiger Straftatbestand. Wer sich allerdings dementsprechend verhält, kann sich dennoch unter Umständen strafbar machen und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn durch das Mobbing ein anderes Delikt verwirklicht wird, etwa:
- Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch, kurz: StGB)
- Üble Nachrede (§ 186 StGB)
- Verleumdung (§ 187 StGB)
- Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Diebstahl (§ 242 StGB)
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB)