Tandemprofessur und Tandemstelle
Prof. Dr. Jörg Bagdahn, Präsident der Hochschule Anhalt, Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Sprecher der Mitgliedergruppe der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) in der HRK, unterscheidet dabei zwischen Tandemprofessuren und Tandemstellen.
Bei ersteren ist wie bei einer Tenure-Track-Professur die anschließende W2-Professur bei erfolgreichem Abschluss bereits vertraglich vorgesehen. Bei zweiterer erlangen die Nachwuchslehrenden „nur“ die nötigen Voraussetzungen, um sich um eine HAW-Professur zu bewerben. Ob die Hochschule den vakanten Lehrstuhl als Tandem-Professur mit Tenure-Track oder als Tandemstelle ausschreibt, ist ihr selbst überlassen.
Neben den Tandemmodellen sollen weitere Maßnahmen eines groß angelegten, von Bund und Ländern finanzierten Förderprogramms helfen, den Professorenmangel an HAWs zu lindern:
- mehr Schwerpunktprofessuren mit W3-Besoldung und geringerem Lehrdeputat
- mehr Promotionskooperationen
- Etablierung oder Ausbau von Vernetzungsstrukturen.
Laut Bagdahn werden Anfang 2023 knapp 100 HAWs gefördert; insgesamt belaufen sich die Fördermittel von Bund und Ländern auf 431,5 Millionen Euro.
Landesrechtliche Regelungen der Tandemprofessur und Nachwuchsprofessur
Und wer hat's erfunden? Nein, nicht die Schweizer – es war die Fachhochschule Münster (NRW), die im Jahr 2012 einen Modellversuch startete. Und das Modell hat (Hoch-)Schule gemacht: Mehrere Bundesländer haben die Idee übernommen. Eingeführt wurde die Nachwuchs- bzw. Tandemprofessur mittlerweile in
- Baden-Württemberg,
- Rheinland-Pfalz,
- Bayern
- Hessen und
- dem Saarland.
Dabei sind die Rahmenbedingungen und auch die Bezeichnung in den jeweiligen Landesgesetzen unterschiedlich geregelt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.
In Sachsen und Brandenburg ist die Einführung beabsichtigt. Ein Sonderfall ist Nordrhein-Westfalen: Hier ist die Nachwuchsprofessur zwar nicht im Hochschulgesetz verankert, das Modell ist aber gängige Praxis.