Für Nachwuchswissenschaftler:innen gilt die Lebenszeitprofessur als sicherer Hafen. Oft müssen sie sich dafür von einem Kurzvertrag zum nächsten hangeln und für die Forschung bisweilen auch eine Odyssee durch die renommierten Institute auf sich nehmen. Einmal erreicht, macht die Professur all diese Mühen wieder wett: Mal davon abgesehen, dass der Job ohnehin mehr Berufung als Beruf und äußerst erfüllend ist, ist es eine hoch angesehene Position mit vielen Freiheiten, einem überaus ordentlichen Gehalt und einer guten Altersversorgung – bei Verpflichtungen, mit denen es sich durchaus leben lässt.
Gehalt, Renomée und Sicherheit
Professor:innen genießen eine Reihe von Privilegien. Die prekären Verhältnisse, die sie meist durchlaufen müssen, um dorthin zu gelangen, stehen dazu in einem krassen Gegensatz.
Zum einen ist hier das hohe Renomée, dass Professoren und Professorinnen genießen – nicht nur an der Hochschule oder Forschungseinrichtung, sondern auch in der Gesellschaft. Bei entsprechenden Forschungsleistungen kann dies bis zu einem gewissen Promi-Status führen, man denke etwa an Nobelpreisträger:innen oder auch in den Medien vertretene Expert:innen.
Doch der Ruhm ist nicht alles. Auch materiell stehen Professor:innen sehr gut da. Das Gehalt in der Besoldungsgruppe W2 liegt (abhängig vom Bundesland) deutlich über 6.000 Euro brutto monatlich, in der Besoldungsgruppe W3 sind es mindestens 7.000 Euro. In Bayern, Hessen und Sachsen steigt der Sold im Laufe der Dienstjahre auf bis zu knapp 8.000 Euro an – und das ist nur das Grundgehalt, das durch diverse Zulagen noch deutlich erhöht werden kann. Mehr zum Professorengehalt lesen Sie im Artikel „Was verdient ein Professor?“
Lässt sich der Professor oder die Professorin nicht etwas Dramatisches zuschulden kommen, ist dieses Gehalt und später eine hohe Pension absolut sicher. Die Altersversorgung bemisst sich nur am letzten Professorengehalt und nicht – wie das bei einer Rente der Fall ist – am gesamten Lebenseinkommen. Ausnahmen gelten dabei für Professor:innen, die nur auf Zeit verbeamtet sind.
Doch die Verbeamtung auf Lebenszeit ist bei der Berufung von Professor:innen noch immer der Regelfall. Sie sind quasi unkündbar, müssen nicht in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen und haben Anspruch auf Beihilfen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall.