Neben der klassischen, mehrjährigen Promotion an einer Universität oder Graduiertenschule gibt es weitere Wege zum Doktortitel, die sich grundsätzlich mit beiden Wegen (strukturiert und individuell) vereinbaren lassen:
- Fast-Track-Promotion
- Kooperative Promotion
- Binationale Promotion („Cotutelle de thèse“, „Cotutelle-Verfahren“)
- Industrie- oder berufsbegleitende Promotion.
Für gewöhnlich legen Studierende zunächst den Bachelor und dann den Master ab, bevor sie mit der Promotion beginnen. Für außergewöhnlich gute Nachwuchswissenschaftler:innen bieten aber viele Universitäten und auch Graduiertenkollegs eine Abkürzung an: den Fast-Track. Hierbei beginnen die Studierenden nach dem Bachelor, je nach Promotionsordnung meist nach Absolvieren einer gewissen, beispielsweise zweisemestrigen „Probezeit“,mit der Arbeit an der Dissertation. An vielen Hochschulen ist dabei das parallele Ablegen des Masters Pflicht, an einigen kann dieser Abschluss aber auch ganz übersprungen werden.
Seit dem Bologna-Prozess 2002 berechtigt der Masterabschluss an HAW/FH zur Promotion. Absolvent:innen mit HAW-Bachelorabschlüssen müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen, wie eine hohe Abschlussnote und ein Eignungsfeststellungsverfahren. Die diversen Promotionsordnungen können jedoch dazu führen, dass Masterabsolvent:innen von HAWs nicht alle fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel können Wirtschaftsjurist:innen Schwierigkeiten haben, an juristischen Fakultäten zu promovieren, da Universitäten Kenntnisse im Strafrecht voraussetzen, die in ihrer Ausbildung oft fehlen.
Zunehmend bekommen HAWs und FHs aber auch ein eigenes, häufig vorerst zeitlich beschränktes Promotionsrecht. In welchen Bundesländern das der Fall ist, und wo es Bestrebungen dazu gibt, lesen Sie im Artikel „HAW-Promotion“.
Ein Doktortitel von zwei Unis aus zwei Ländern: Eine binationale Promotion bietet sich an, wenn eine internationale Karriere angestrebt wird, das Forschungsthema für beide Universitäten von großem Interesse ist oder der Forschungsschwerpunkt stark mit dem anderen Land verbunden ist. Da diese Art der Promotion 1994 von der französischen Regierung angestoßen wurde und Kooperationen häufig mit französischen Universitäten stattfinden, wird sie auch „Cotutelle de thèse“ oder „Promotion im Cotutelle-Verfahren“ genannt. Ein Forschungsaufenthalt an der ausländischen Partnerinstitution ist regelmäßig Pflicht.
Ein Doktortitel ist nach wie vor gerade in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) häufig eine Voraussetzung für den Aufstieg auf höhere Karrierelevel. Statt aber an der Universität oder einer Graduiertenschule zu promovieren, kann die Dissertation auch in einem Unternehmen erarbeitet werden – entweder auf einer Promotionsstelle (Industriepromotion) oder parallel zur Berufstätigkeit (berufsbegleitende Promotion). Das Thema der Arbeit wird hierbei häufig vorgegeben und liegt in besonderem Interesse der Arbeitgeber:innen.
Bei einer berufsbegleitenden Promotion wird die Arbeitszeit bei vollem Gehalt in der Regel deutlich reduziert, damit genügend Zeit für die Forschung und das Verfassen der Dissertation bleibt. Auch eine vorübergehende Freistellung vom Job ist möglich.