Akkreditierungsrat
Akkreditierungsagenturen werden durch einen Akkreditierungsrat zeitlich befristet autorisiert. Das Akkreditierungsverfahren wurde 1998 zunächst probeweise eingerichtet und 2002 samt Akkreditierungsrat in Deutschland dauerhaft etabliert. Der Akkreditierungsrat besteht aus 18 Mitgliedern, die überwiegend von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz benannt werden: vier Vertreter der Hochschulen, vier Vertreter der Länder und fünf Vertreter der beruflichen Praxis; von diesen muss einer aus der für das Dienst- und Tarifrecht zuständigen Ministerialbürokratie kommen, je zwei werden von der Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften gestellt. Hinzu kommen zwei Studierende, zwei ausländische Vertreter und ein Vertreter der Akkreditierungsagenturen mit beratender Stimme.
Die Vertreter der Hochschulen werden von der Hochschulrektorenkonferenz, die Vertreter der Berufspraxis von den Spitzenverbänden der Wirtschaft und den Gewerkschaften, die Ländervertreter von der Kultusministerkonferenz vorgeschlagen. Die Präsidenten von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz bestellen die Mitglieder des Akkreditierungsrats.
Der Akkreditierungsrat verleiht Agenturen und Studiengängen bei erfolgreicher Begutachtung ein Qualitätssiegel.
Die Vertreter der Hochschulen werden von der Hochschulrektorenkonferenz, die Vertreter der Berufspraxis von den Spitzenverbänden der Wirtschaft und den Gewerkschaften, die Ländervertreter von der Kultusministerkonferenz vorgeschlagen. Die Präsidenten von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz bestellen die Mitglieder des Akkreditierungsrats.
Der Akkreditierungsrat verleiht Agenturen und Studiengängen bei erfolgreicher Begutachtung ein Qualitätssiegel.
Diese Stellen könnten zu Ihnen passen
29. März 2012
Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung
Arbeitgeber im Blick




