Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) / Studierendenrat (StuRa)
Der ASTA vertritt die Interessen der Studierenden. Entsprechende Vertreter werden jährlich vom Studierendenparlament gewählt. Zur Finanzierung seiner Tätigkeiten erhebt der AStA einen Semesterbeitrag. In den ostdeutschen Bundesländern hat sich für den AStA die Bezeichnung Studierendenrat (StuRa) gehalten. In Baden-Württemberg und Bayern gibt es keine verfasste Studentenschaft.
Diese Stellen könnten zu Ihnen passen
Arbeitgeber im Blick




