BAföG
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist die staatliche finanzielle Förderung von Studierenden, Auszubildenden und Schülerinnen. Die Hälfte des Fördergeldes ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Rest ist ein zinsloses Darlehen. Dessen Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des zuerst geförderten Abschlusses. Bei geringem Verdienst ist jeweils für ein Jahr Befreiung möglich. 20 Jahre (je nach Befreiungen ggf. verlängert) nach Beginn des Rückzahlungszeitraumes ist man endgültig von weiteren Zahlungen befreit.
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