Diplom / Doppeldiplom
Das Diplom ist ein deutscher akademischer Abschlussgrad, der an allen Hochschularten angeboten wurde. Der akademische Grad ist mit dem Zusatz "Diplom Universität / Fachhochschule/ Berufsakademie" versehen und darf gemäß dem Hochschulrahmengesetz (HRG) auch nur von Hochschulen vergeben werden.
Im Zuge des Bologna-Prozesses gelten inzwischen die Bachelor- und Master-Abschlüsse, die spätestens bis 2010 die Abschlüsse Diplom und Magister ersetzen. Einige Vertreter forschungsorientierter Ingenieurswissenschaften wollen den Titel "Diplom-Ingenieur" für Master-Absolventen als ein weltweit geschätztes deutsches Markenzeichen behalten. Der gleichzeitige Erwerb eines deutschen und ausländischen Hochschulgrades (bisher z.B. bei Internationalen Studiengängen möglich) wird als Doppeldiplom bezeichnet.
Im Zuge des Bologna-Prozesses gelten inzwischen die Bachelor- und Master-Abschlüsse, die spätestens bis 2010 die Abschlüsse Diplom und Magister ersetzen. Einige Vertreter forschungsorientierter Ingenieurswissenschaften wollen den Titel "Diplom-Ingenieur" für Master-Absolventen als ein weltweit geschätztes deutsches Markenzeichen behalten. Der gleichzeitige Erwerb eines deutschen und ausländischen Hochschulgrades (bisher z.B. bei Internationalen Studiengängen möglich) wird als Doppeldiplom bezeichnet.
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