Fakultät
Hochschulen sind in Fakultäten gegliedert, die meistens den Fachbereichen (Organisationseinheit an einer Hochschule, die für ein Studienfach zuständig ist) entsprechen. Oft sind aber auch Fächergruppen in einer Fakultät zusammengefasst (z.B. Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften; Erziehungswissenschaftliche Fakultät).
Die Fakultäten mit ihren Fachbereichsräten sind die Organe der verschiedenen Fachbereiche für Forschung und Lehre mit einem Dekan als Geschäftsführer sowie Prodekan, Studiendekan und Fakultätsrat.
Die Fakultäten bestimmen über Dinge, die nur ihren Bereich betreffen (z.B. Studienordnungen, Geldverteilung, Dekan, Fakultätsrat). Häufig müssen den Fakultätsbeschlüssen der Senat und das Wissenschaftsministerium des Landes zustimmen.
Die Fakultäten mit ihren Fachbereichsräten sind die Organe der verschiedenen Fachbereiche für Forschung und Lehre mit einem Dekan als Geschäftsführer sowie Prodekan, Studiendekan und Fakultätsrat.
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