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Hochschulrahmengesetz (HRG)

Es gab auf Bundesebene als gesetzliche Vorgabe für die Hochschulpolitik nur einen Rahmen, das Hochschulrahmengesetz (HRG). Dieses bildete die einheitliche Rechtsgrundlage für staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen. Basierend auf darin enthaltenen Regelungen entwickelte jedes Bundesland eigene Landeshochschulgesetze (LHG; früher Universitätsgesetz).

Im Mai 2007 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes zum 1. Oktober 2008 beschlossen und damit einen "Paradigmenwechsel" in der Hochschulpolitik vollzogen (siehe Hochschulfreiheitsgesetz ).

Bislang jedoch berät der Bundestag den Entwurf zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes noch.