Hochschulrat
Im Zuge der Bildungsreform, welche die Hochschulen zu mehr geistigem und wirtschaftlichem Wettbewerb befähigt (Föderalismusreform, Hochschulfreiheitsgesetz ) wurde der Hochschulrat als ein neues Gremium anstelle der früheren Kuratorien eingeführt. Nicht selten kommt es auch zu Fusionen von benachbarten Hochschulen, die dann einen gemeinsamen Hochschulrat installieren.
Zwar variieren Zusammensetzung und Amtsperioden der Hochschulräte an den verschiedenen Hochschulen bzw. in den verschiedenen Bundesländern leicht. Aufgabe und Ziel der stets ehrenamtlich wirkenden Gremien sind jedoch gleich: es geht im Sinne eines Aufsichtsrates um die Beaufsichtigung und Beratung der Geschäftsführung der Universitätsleitungen und um Mitwirkung bei der strategischen Profilierung der Hochschulen. Es gehören darum stets mindestens zur Hälfte außeruniversitär tätige Persönlichkeiten des regionalen Geistes- und Wirtschaftslebens der jeweiligen Hochschulen mit zum Hochschulrat.
Zwar variieren Zusammensetzung und Amtsperioden der Hochschulräte an den verschiedenen Hochschulen bzw. in den verschiedenen Bundesländern leicht. Aufgabe und Ziel der stets ehrenamtlich wirkenden Gremien sind jedoch gleich: es geht im Sinne eines Aufsichtsrates um die Beaufsichtigung und Beratung der Geschäftsführung der Universitätsleitungen und um Mitwirkung bei der strategischen Profilierung der Hochschulen. Es gehören darum stets mindestens zur Hälfte außeruniversitär tätige Persönlichkeiten des regionalen Geistes- und Wirtschaftslebens der jeweiligen Hochschulen mit zum Hochschulrat.
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