Landeshochschulgesetz (LHG)
Das Landeshochschulgesetz ist im Rahmen des Föderalismus das Gesetz über die Hochschulen und Berufsakademien in jedem Bundesland (LHG; früher Universitätsgesetz). Mit dem Landeshochschulgesetz regeln die Länder die Kompetenzen und Befugnisse der Hochschulen.
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