Professur auf Probe - wie wahrscheinlich ist die Überführung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit?
© foto-ruhrgebiet - iStockphoto.comIch bin 32 Jahre alt und habe seit 3 Monaten eine W2-Professur in Baden-Württemberg inne. Dort bin ich wie üblich als "Beamter auf Probe" für 3 Jahre ernannt worden. Meine Frage lautet nun: Wie sicher ist eine anschließende Verbeamtung auf Lebenszeit? Was könnte die Verbeamtung auf Lebenszeit verhindern? Für wie "sicher" halten Sie meinen jetzigen Status?
Die Antwort des DHV-Expertenteams:
Sie sprechen das Problem der Professur auf Probe an. Es ist richtig, dass es in Baden-Württemberg bei der ersten Berufung in ein Professorenamt die Ernennung der Professoren zum "Beamten auf Probe" gibt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Dies ergibt sich aus § 50 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg.Ansonsten nennt das Gesetz unabhängig von dieser Möglichkeit in Ausnahmefällen die "Professur auf Zeit" unter bestimmten Voraussetzungen, die näher im Gesetz beschrieben sind.
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