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Habilitationen und Berufungen
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Rechtswissenschaft

In Zusammenarbeit mit Forschung & Lehre finden Sie monatlich aktualisierte Meldungen zu Habilitationen und Berufungen im Fachgebiet Rechtswissenschaft.

Prof. Dr. Martin Burgi,

Ruhr-Universität Bochum, hat einen Ruf an die Universität München auf eine W3-Professur für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Sozialrecht angenommen.

PD Dr. Andreas Funke,

Universität zu Köln, hat einen Ruf an die Universität Erlangen-Nürnberg auf eine W3-Professur für Öffentliches Recht angenommen und einen Ruf an die Universität Konstanz auf eine W3-Professur für Öffentliches Recht mit internationaler Ausrichtung abgelehnt.

Prof. Dr. Christine Langenfeld,

Universität Göttingen, hat einen Ruf an die Universität Erlangen-Nürnberg auf eine W3-Professur für Öffentliches Recht abgelehnt.

PD Dr. Ulrich G. Schroeter,

Universität Freiburg, hat einen Ruf an die Universität Tübingen auf eine W3-Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, abgelehnt und einen Ruf an die Universität Mannheim auf eine W3-Professur für Bürgerliches Recht, Internationales Unternehmensrecht und Europäisches Wirtschaftsrecht angenommen.

Prof. Dr. jur. Christian Waldhoff,

Universität Bonn, hat einen Ruf an die Humboldt Universität zu Berlin auf eine W3-Professur für Öffentliches Recht angenommen.

PD Dr. iur. Sven Eisenmenger,

Universität München, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für die Fachgebiete Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, erteilt.

Prof. Dr. Burkhard Hess,

Universität Heidelberg, hat einen Ruf an das Max-Planck-Institute for International, European and Regulatory Procedual Law (Luxemburg) als Direktor der Abteilung für vergleichendes, europäisches Zivilprozessrecht angenommen.

PD Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg,

Universität Mannheim, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Europaund Völkerrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung erteilt.

Prof. Dr. Rolf Sethe,

Universität Zürich/Schweiz, hat einen Ruf an die Universität Tübingen auf eine W3-Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, abgelehnt.

Dr. jur. Herbert Zech,

Universität Bayreuth, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Recht des geistigen Eigentums, Wettbewerbsrecht und Technikrecht erteilt. Er hat einen Ruf an die Universität Basel/Schweiz auf eine Professur für Privatrecht mit Schwerpunkt Life Sciences-Recht angenommen.