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Senat

Der Senat ist das höchste Gremium und Entscheidungsorgan einer Hochschule. Der Senat wählt die Hochschulleitung und Prorektoren und schlägt den Kanzler vor. Er nimmt den Rechenschaftsbericht der Hochschulleitung entgegen. Der Senat hat Satzungskompetenz. Er ist mit Fragen befasst, die die gesamte Hochschule und deren zentrale Betriebseinheiten bzw. zentrale wissenschaftliche Einrichtungen betreffen oder eine grundsätzliche Bedeutung für Forschung, Lehre und Studium besitzen. Der Senat setzt sich zusammen aus einer Mehrheit von Professoren sowie Mitarbeitern, Studierenden und beratenden Mitgliedern.