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Wissenschaftliche Hilfskräfte

Die wissenschaftlichen Hilfskräfte erfüllen in den Fachbereichen, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten Dienstleistungen in Forschung und Lehre und damit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten unter der Verantwortung eines Professors, einer anderen Person mit selbständigen Lehraufgaben oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Ihnen kann die Aufgabe übertragen werden, als Tutor im Rahmen der Studienordnung Studierende und studentische Arbeitsgruppen zu unterstützen. Die Bestellung als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt im Einvernehmen mit der Person, unter deren Verantwortung sie steht. Wissenschaftliche Hilfskräfte werden mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes beschäftigt.