An der Technischen Universität Bergakademie Freiberg
ist an der Fakultät für Chemie und Physik zum nächstmöglichen
Zeitpunkt die
W2-Heisenbergprofessur „Physik der
Quantenmaterialien“ (02/2021)
zu besetzen.
Der Stelleninhaber (m/w/d) soll in dem festkörperphysikalischen Teilgebiet Quantenmaterialien
tätig sein, was sowohl Aspekte der etablierten Mikroelektronik im Limit
kleinstmöglicher Strukturgrößen am Übergang zu Quanteneffekten umfasst, als
auch neuartige nanoelektronische Materialien, Effekte und Methoden.
In der Lehre ist die Physikausbildung für den Studiengang „Angewandte Naturwissenschaft“
sowie für Studiengänge anderer Fakultäten an der TU Bergakademie
Freiberg zu vertreten. Darüber hinaus sollen auch neue Lehrveranstaltungen im
Bereich der elektrischen und optischen Eigenschaften von Nanostrukturen und
Quantenobjekten sowie deren Analytik angeboten werden. Erfahrung und intensives
Engagement in der Lehre wird erwartet. Die Fähigkeit zur Abhaltung von
englischsprachigen Lehrveranstaltungen wird vorausgesetzt.
Der Forschungsfokus der neuen Quantenmaterialien-Professur soll im Bereich der
Gruppe-IV Halbleiter-Nanomaterialien (hauptsächlich Silicium und Germanium)
liegen. Dabei soll thematisch ein Bogen gespannt werden von der grundlegenden
Erforschung von Nano- und Quanteneffekten, über die experimentelle Realisierung
entsprechender Nanostrukturen, bis zur Fabrikation und Charakterisierung
von Testbauelementen. Themen können die auf der Nanoskala problematische
Dotierung von Halbleiter-Quantenstrukturen und die Funktionalisierung der Oberflächen
nanoelektronischer Strukturen bspw. zur Steuerung der Leitfähigkeit und
des elektronischen Schaltverhaltens von Transistoren sein. Des Weiteren soll sich
die neue Professur auch abseits nanoskaliger Effekte mit aktuellen Forschungsthemen
der Siliciumtechnologie beschäftigen. Hierbei seien insbesondere die
Rolle von Defekten und Materialien zur Oberflächenfunktionalisierung erwähnt.
Die Besetzung der Stelle setzt die erfolgreiche Aufnahme in das Heisenberg-Programm
der Deutschen Forschungsgemeinschaft voraus.
Sie erfüllen die allgemeinen Berufungsvoraussetzungen gemäß § 58 des Sächsischen
Hochschulfreiheitsgesetzes vom 15.01.2013 (Sächs. Gesetz und Verordnungsblatt
Jahrgang 2013, Blatt-Nr.1, S.3) in der jeweils geltenden Fassung.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher
Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Zur angemessenen
Berücksichtigung bitten wir einen Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung
den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Die TU Bergakademie Freiberg
strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Lehre und Forschung an und ist
daher insbesondere an Bewerbungen qualifizierter Frauen interessiert.
Die Universität leistet Unterstützung bei der Bereitstellung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten
sowie bei der Vermittlung von angemessenen Arbeitsstellen der
Region für Ehe- und/oder Lebenspartner (m/w/d).
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis zum
05.02.2021 per E-Mail
(
bewerbungen@zuv.tu-freiberg.de) bzw. an das
Dezernat für Personalangelegenheiten
der Technischen Universität Freiberg, Akademiestr. 6, 09599
Freiberg zu senden. (Achtung: z. Zt. kein Zugang für elektronisch signierte sowie
verschlüsselte elektronische Dokumente)
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, bitte reichen Sie nur Kopien
ein. Vorstellungskosten werden nicht übernommen.