Die Universität Siegen ist mit knapp 20.000 Studierenden, ca. 1.300 Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern sowie 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Technik und Verwaltung eine
innovative und interdisziplinär ausgerichtete Universität. Sie bietet mit einem breiten Fächerspektrum
von den Geistes- und Sozialwissenschaften über die Wirtschaftswissenschaften bis zu
den Natur- und Ingenieurwissenschaften ein hervorragendes Lehr- und Forschungsumfeld mit
zahlreichen inter- und transdisziplinären Forschungsprojekten. Die Universität Siegen bietet vielfältige
Möglichkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren. Sie ist deswegen seit 2006 als familiengerechte
Hochschule zertifiziert und bietet einen Dual Career Service an.
In der Fakultät III - Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht - der Universität
Siegen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Juniorprofessur
(Bes.-Gr. W1 LBesG NRW)
für „Bürgerliches Recht und Recht digitaler Medien“
zu besetzen.
Der an der Fakultät III Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht eingerichtete
interdisziplinäre Studiengang „Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht“ umfasst
eine Kombination rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fächer. Das private und öffentliche
Recht werden in nahezu gesamter Breite gelehrt. Besonderen Stellenwert haben die internationalen,
insbesondere die europäischen Bezüge.
Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll im Bürgerlichen Recht bevorzugt im Medienrecht
lehren, insbesondere im Recht der digitalen Medien. Die Fähigkeit, Veranstaltungen auf Englisch
abzuhalten, ist erwünscht.
Der wissenschaftliche Schwerpunkt soll im digitalen Medienrecht oder im darauf bezogenen
Informationstechnologie- oder Immaterialgüterrecht liegen. Einschlägige Publikationen, insbesondere
eine überdurchschnittliche Dissertation sowie weitere exzellente wissenschaftliche
Leistungen sind bei der Bewerbung nachzuweisen. Zur Lehre gehört außer der Ausbildung der
Studierenden im Studiengang „Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht“ die Ausbildung
in den anderen Studiengängen der Fakultät einschließlich der Angebote der Fakultät für andere
Studiengänge der Universität, insbesondere der Medienwissenschaften. Außerdem wird die
Bereitschaft zu aktiver und konstruktiver Mitarbeit an der Weiterentwicklung der Bachelor- und
Masterstudiengänge sowie in den Selbstverwaltungsgremien der Universität erwartet.
Von der Stelleninhaberin/Von dem Stelleninhaber wird insbesondere erwartet, dass sie/er sich am
weiteren Ausbau des Instituts für Medien- und Kommunikationsrecht (IMKR)
(
http://www.uni-siegen.de/imkr) beteiligt. Es wird auf die Fähigkeit zu internationaler und interdisziplinärer Forschung Wert
gelegt.
Die Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen
ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung sowie die besondere Befähigung
zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen
wird.
Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von drei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei
Bewährung als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer soll das Beamtenverhältnis im dritten Jahr
um weitere drei Jahre verlängert werden.
Die Universität Siegen strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen an. Entsprechend qualifizierte
Frauen werden um ihre Bewerbung gebeten.
Bewerbungen qualifizierter Schwerbehinderter sind erwünscht.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Verzeichnis der Schriften und
Lehrveranstaltungen ggf. Drittmittelprojekte) sowie die drei wichtigsten einschlägigen Veröffentlichungen
und einen Forschungsplan richten Sie bitte bis zum
09.11.2017 schriftlich per Post
an den
Dekan der Fakultät III der Universität Siegen, Herrn Universitätsprofessor Dr. Volker
Wulf, 57068 Siegen (E-Mail:
dekanat@wiwi.uni-siegen.de).
Informationen über die Universität Siegen finden Sie auf unserer Homepage:
www.uni-siegen.de.