An der Juristischen Fakultät ist im Rahmen einer Vereinbarung über
ein gemeinsames Bestellungsverfahren zwischen der Deutsches
Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW)
in Hannover und der Leibniz Universität Hannover (LUH) eine
Juniorprofessur (m/w/d)
der BesGr. W1 NBesO für Öffentliches Recht
zum 1. April 2022 zu besetzen. Die Stelle ist befristet auf drei Jahre
(mit Verlängerungsmöglichkeit um weitere drei Jahre).
Die Berufung erfolgt in einem gemeinsamen Bestellungsverfahren
(sog. „Jülicher Modell“) mit der Deutsches Zentrum für Hochschul- und
Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW). Das DZHW ist eine durch
Bund und Länder geförderte außeruniversitäre gemeinnützige
Forschungseinrichtung mit Sitz in Hannover und Standorten in Berlin
und Leipzig. Mit rund 300 Beschäftigten ist das DZHW ein nationales
und internationales Kompetenzzentrum für die Hochschul- und
Wissenschaftsforschung. Die wissenschaftlichen Abteilungen des
DZHW betreiben erkenntnis- und problemorientierte Forschung zu
aktuellen und langfristigen Entwicklungen auf allen Ebenen des
Hochschul- und Wissenschaftssystems. Die Juniorprofessur ist in der
Abteilung „Governance in Hochschule und Wissenschaft“ der DZHW
GmbH angesiedelt. Das DZHW strebt nach positiver Evaluierung im
Anschluss an die Beendigung der Juniorprofessur ein unbefristetes
Beschäftigungsverhältnis (EntgGr. 15 TVöD) an. Die Möglichkeit zur
Habilitation an der Juristischen Fakultät besteht.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit, insbesondere der Forschungstätigkeit,
liegt im Hochschul- und Wissenschaftsrecht. Aufgrund der
gemeinsamen Berufung wird eine enge Kooperation und ein
fachlicher Austausch an der interdisziplinären Schnittstelle von
Rechts- und Sozialwissenschaften beispielsweise zu rechtlichen
Rahmenbedingungen des Landes-, Bundes- und Europarechts für die
Organisationen des Hochschul- und Wissenschaftssystems
einschließlich der Governance-Mechanismen und deren Wandel auf
nationaler und internationaler Ebene erwartet. Das auf zwei
Semesterstunden reduzierte Lehrdeputat kann wahlweise im
Pflichtfach- und Schwerpunktstudium und in Ergänzungsstudiengängen
der Juristischen Fakultät geleistet werden.
Voraussetzungen für die Juniorprofessur sind mindestens ein
juristisches Staatsexamen mit Prädikat oder ein vergleichbarer
ausländischer Abschluss sowie eine qualifizierte Promotion im
Gebiet des Öffentlichen Rechts. Ein Nachweis des Interesses am
Hochschul- und Wissenschaftsrecht durch die Promotion oder
andere Veröffentlichungen ist wünschenswert. Die Bereitschaft zur
Forschung im europäischen bzw. internationalen Hochschul- und
Wissenschaftsrecht sowie zur Drittmitteleinwerbung wird erwartet.
Die Aufgaben im Allgemeinen und die Einstellungsvoraussetzungen
ergeben sich aus dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG).
Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert.
Den vollständigen Text der Ausschreibung und die Datenschutzbestimmungen
entnehmen Sie bitte dem Internet unter:
www.uni-hannover.de/jobs
Für Auskünfte stehen Ihnen Frau Prof. Dr. Monika Jungbauer-Gans
(DZHW GmbH) und/oder Herr Prof. Dr. Roland Schwarze
(
dekan@jura.uni-hannover.de) gerne zur Verfügung.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 15. Oktober 2021 ausschließlich
über das zentrale Berufungsportal der Leibniz Universität Hannover
unter:
berufungen.uni-hannover.de