Jung, modern, forschungsorientiert: Im Jahr 1991 gegründet, hat sich die Universität Potsdam (UP) in der Wissenschaftslandschaft
fest etabliert und sich zu einem herausragenden Wirtschaftsfaktor und Entwicklungsmotor für die Region entwickelt.
Sie ist drittmittelstark, mehrfach prämiert in der Lehre und verfügt über eine serviceorientierte Verwaltung. Rund 21.000
Studierende und 3.000 Beschäftigte arbeiten an drei Standorten - Am Neuen Palais, Griebnitzsee und Golm - an einer der
am schönsten gelegenen akademischen Einrichtungen Deutschlands.
Die UP ist die einzige lehrerbildende Hochschule in Brandenburg mit rund 4.200 Lehramtsstudierenden (Bachelor und Master).
Sie ist seit 2015 an der bundesweiten BMBF-geförderten „Qualitätsoffensive Lehrerbildung" beteiligt und wird auch in der
zweiten Förderphase bis 2023 unterstützt. Die Digitalisierung im Lehr-Lern-Prozess ist hierbei ein wichtiger Bestandteil der
Lehrkräftebildung und daher Querschnittsaufgabe aller Professuren der Lehrerbildung. Bis 2020 erfolgt ein qualitativer und
quantitativer Ausbau der Lehrerbildung. Unter anderem werden 22 neue Professuren eingerichtet und zukünftig jedes Jahr
1.000 Studierende im Bachelor immatrikuliert.
An der Humanwissenschaftlichen Fakultät der UP ist im Bereich Bildungswissenschaften folgende Professur zum
nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:
W 1-Juniorprofessur für Fachdidaktik Sport
unter Berücksichtigung der Primarstufe (Tenure Track)
Der/Die Stelleninhaber/-in¹ vertritt die Fachdidaktik Sport in Forschung und Lehre. In der Lehre stehen theoretische und
praktische Lehrveranstaltungen im Bachelor- und Masterstudiengang Lehramt Sport für alle Schulstufen einschließlich der
Primarstufe sowie für Bewegung und Spiel im Anfangsunterricht im Fokus. Erwartet werden exzellente Forschungsaktivitäten
mit Nachweis durch fachwissenschaftliche Publikationen im Bereich der empirischen Sportunterrichtsforschung. Die Verantwortung
für die Organisation des Studiengangs Lehramt Sport für die Primarstufe gehört ebenso zum Stellenprofil wie eine
intensive Betreuung der Studierenden im Rahmen von Qualifikationsarbeiten und ein hohes Engagement bei der Weiterentwicklung
der Lehramtsstudiengänge Sport.
Die UP sieht eine besondere Herausforderung in der Vernetzung von wissenschaftlicher Forschung und Lehre in der Lehrerbildung.
Der/Die Stelleninhaber/-in¹ muss in der Lage sein, beide Bereiche adäquat zu vertreten.
Die an der Realität von Schule und Unterricht, aber auch am aktuellen Forschungsstand orientierte Lehrerbildung mit einem
hohen Anteil an Praxisphasen ist profilbildend für die UP. Gemeinsam mit den anderen lehramtsrelevanten Professuren an
der UP und in Kooperation mit dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung soll das „Potsdamer Modell" der Lehrerbildung
engagiert weiterentwickelt werden. Erwartet wird eine Bereitschaft zur Mitwirkung an Lehrerfortbildungen und ein
Interesse an der fakultätsübergreifenden Zusammenarbeit.
Folgende Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessor/-innen¹ sind nach § 45 Brandenburgisches Hochschulgesetz
(BbgHG) nachzuweisen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher
Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität der Promotion nachgewiesen wird. Wünschenswert sind
Auslandserfahrungen, herausragende Publikationsaktivitäten sowie Lehrerfahrung. Die Zeiten einer hauptberuflichen wissenschaftlichen
Tätigkeit zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung auf eine Juniorprofessur dürfen
in der Regel sechs Jahre nicht überschreiten. Diese Zeiten verlängern sich im Umfang einer Ermäßigung der Arbeitszeit um
mindestens ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit, die für die Betreuung oder Pflege eines oder mehrerer Kinder unter 18
Jahren oder pflegebedürftiger sonstiger Angehöriger gewährt worden ist. Für die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher
oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung sind die Voraussetzungen des § 41 Abs. 3 Satz 1 BbgHG nachzuweisen.
Das Berufungsverfahren wird nach § 40 BbgHG durchgeführt. Nach § 46 BbgHG erfolgt die Einstellung zunächst für die
Dauer von bis zu vier Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit bzw. im Angestelltenverhältnis. Eine Verlängerung der Professur
soll mit Zustimmung des Juniorprofessors/der Juniorprofessorin¹ auf insgesamt 6 Jahre erfolgen, wenn er oder sie sich als
Hochschullehrer/-in¹ bewährt hat. Rechtzeitig vor Ablauf der Juniorprofessur wird eine weitere Evaluierung durchgeführt. Im
Falle eines positiven Ausgangs erfolgt eine Übernahme auf eine unbefristete W 2-Professur (Tenure Track;
www.uni-potsdam.de/tenure-track). Die Bewertung und Zuordnung der in Aussicht gestellten Lebenszeitprofessur richtet sich nach § 18 Brandenburgisches
Besoldungsgesetz (BbgBesG) und erfolgt nach Feststellung der Bewährung gem. § 46 BbgHG.
Personen, die die Einstellungsvoraussetzungen für eine Universitätsprofessur gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 4a BbgHG erfüllen,
können im Rahmen dieses Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Die Universität strebt in allen Beschäftigungsgruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an. Bei gleicher Eignung
werden schwerbehinderte Bewerber/-innen¹ bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund
sind ausdrücklich erwünscht.
Die Universität Potsdam unterstützt neu berufene Professor/-innen¹ durch einen Dual Career Service und Coachingangebote:
www.uni-potsdam.de/berufungen.html
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Darstellung Ihrer Forschungsinteressen, Lebenslauf, Kopien von akademischen
Zeugnissen und Urkunden, Publikationsliste, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, Lehrevaluationen, Liste der
Drittmittel-Projekte) sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung per E-Mail (in einer zusammengefassten
PDF-Datei) an ausschreibungen@uni-potsdam.de zu richten.
¹ Diese Bezeichnung gilt für alle Geschlechterformen (w/m/d).