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  • Präsident (m/w/d)

    28.02.2019 Universität Passau Passau
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Präsident (m/w/d)

Veröffentlicht am
28.02.2019
Bewerbungsfrist
25.03.2019
Vollzeit-Stelle
Universität Passau
Passau
logo
Die Universität Passau gehört mit vier Fakultäten, rund 13.000 Studierenden und 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon etwa 650 im wissenschaftlichen Bereich, zu den neun bayerischen Landesuniversitäten. Die Juristische, Wirtschaftswissenschaftliche und Philosophische Fakultät sowie die Fakultät für Informatik und Mathematik haben sich über Passau und die Region hinaus einen hervorragenden Ruf in Forschung und Lehre erworben, der auch durch die entsprechenden Platzierungen in nationalen und internationalen Rankings dokumentiert ist. Um ihre internationale Sichtbarkeit weiter zu erhöhen und ihre Aktivitäten in der Forschung strategisch zu bündeln, hat sich die Universität auf drei Schwerpunktthemen verständigt, die sie besonders fördern will und die sie konsequent aus dem Gründungsgedanken der Universität ableitet: „Europa und globaler Wandel“, „Migration, nachhaltige Entwicklung und gerechte Ordnung“ sowie „Digitalisierung, vernetzte Gesellschaft und (Internet-)Kulturen“.

Zum 1. April 2020 ist an der Universität Passau die Stelle der beziehungsweise des

Präsidentin/Präsidenten (m/w/d)

zu besetzen.

Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Universität, gibt Initiativen zu deren Entwicklung und entwirft die Grundsätze der hochschulpolitischen Zielsetzungen. Gesucht wird eine Führungspersönlichkeit mit ausgeprägter Sozial- und Organisationskompetenz sowie einem hohen Maß an Team-, Kooperations- und Konsensfähigkeit. Sie besitzt Verhandlungsgeschick sowie Entscheidungswillen und verbindet ihren kommunikativen und integrativen Arbeitsstil mit Konfliktfähigkeit sowie Problemlösungs- und Umsetzungskompetenz. Mit ihrer Überzeugungskraft und ihrem Verständnis für die Diversität der Wissenschaftskulturen bringt sie unterschiedliche Interessen innerhalb der Universität - unter Beachtung der drei Schwerpunktthemen der Universität - miteinander in Einklang. Sie verfügt über profunde Kenntnisse des Hochschul- und Wissenschaftssystems einschließlich des hochschulpolitischen Geschehens und ist auch mit regionalpolitischen Interessen einer Hochschulbildungseinrichtung vertraut. Ein gutes Netzwerk in der deutschen und bayerischen Hochschulpolitik ist erwünscht. Sie soll die Entwicklung und Profilbildung der Universität Passau mit überzeugenden Vorstellungen und visionärer Kraft für ein attraktives universitäres Zukunftskonzept weiterführen und ihre Positionierung im regionalen, nationalen und internationalen Wettbewerb weiter zukunftsweisend ausbauen.

Weitere Aufgaben und Befugnisse sowie die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich insbesondere aus Art. 20 und 21 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG).

Die Präsidentin oder der Präsident wird vom Universitätsrat gewählt und dem Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst zur Bestellung vorgeschlagen. Zur Präsidentin oder zum Präsidenten kann bestellt werden, wer der Hochschule als Professorin oder Professor angehört oder eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.

Die Amtszeit beträgt gemäß der Grundordnung der Universität Passau zwölf Semester einschließlich des Semesters, in dem die Bestellung wirksam wird. Eine Wiederwahl ist im Rahmen einer Amtszeit von insgesamt höchstens achtzehn Jahren zulässig. Das Präsidentenamt ist der Besoldungsgruppe W3 zugeordnet. Funktionsleistungsbezüge werden entsprechend der Bedeutung des Amtes gewährt.

Die Universität Passau fördert aktiv Gleichstellung und Diversität und begrüßt daher qualifizierte Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Die Universität Passau strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und bittet deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich, sich zu bewerben. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Diese haben bei der Einstellung Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Personen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Die bisherige Amtsinhaberin beabsichtigt, sich erneut zu bewerben.

Für Fragen steht Ihnen der Vorsitzende des Universitätsrats, Herr Professor Dr. Bernd Grottel (E-Mail: bernd.grottel@uni-passau.de), zur Verfügung.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail mit aussagekräftigen Unterlagen im PDF-Format als eine Datei (max. 20 MB) bis zum 25. März 2019 an den Vorsitzenden des Universitätsrates, Herrn Professor Dr. Bernd Grottel, z. H. des Kanzlers der Universität Passau, Herrn Dr. Achim Dilling, Universität Passau, 94030 Passau, E-Mail: vorsitz.universitaetsrat@uni-passau.de.

Die elektronischen Bewerbungen werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise, die auf der Seite http://www.uni-passau.de/universitaet/stellenangebote/ abrufbar sind.

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