An der bundesweit ersten
staatlichen Hochschule für Gesundheit,
gegründet am 01.11.2009 in Bochum, ist die Stelle der/des
Präsidentin / Präsidenten
zum 01.01.2020 zu besetzen.
Die
Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum) bietet derzeit zehn gesundheitsbezogene
Studiengänge mit ca. 1.300 Studienplätzen an. Durch
die Weiterentwicklung der akademischen Qualifizierung für Gesundheitsfachberufe,
durch angewandte Forschung und durch die Stärkung von
Public Health gestaltet die Hochschule den Wandel im Gesundheitssektor
aktiv mit.
Nach der Gründungs- und Aufbauphase stehen nun die Aufgaben der
Konsolidierung und Weiterentwicklung der Studienangebote, der Forschungsaktivitäten
und der administrativ-infrastrukturellen Bereiche an.
Die Präsidentin/Der Präsident ist Dienstvorgesetze/-r des wissenschaftlichen
Personals, führt den Vorsitz im Präsidium der Hochschule und hat die
Richtlinienkompetenz. Sie/Er repräsentiert die Hochschule und vertritt sie
nach außen.
Die Bewerber/-innen müssen gemäß § 17Absatz 2 des Hochschulgesetzes
des Landes NRW (HG NRW) eine abgeschlossene Hochschulausbildung
und eine der Aufgabenstellung angemessene Leitungserfahrung besitzen.
Gesucht wird eine Persönlichkeit
- mit ausgeprägter Führungs- und Strategiekompetenz
- mit mehrjähriger Leitungserfahrung und Managementkompetenz im
Wissenschaftsbereich
- mit fundierten Erfahrungen im Gesundheitssektor
- mit Innovationsfähigkeit und Offenheit für neue Perspektiven
- mit Kommunikations- und Netzwerkkompetenz, Integrationsfähigkeit
und Engagement
- mit der Bereitschaft zu dialogorientierter Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen
wissenschaftlichen und administrativen Bereichen der hsg,
die durch Kooperation, Offenheit und Wertschätzung geprägt ist
Die Präsidentin/Der Präsident wird gemäß § 17Absatz 5 HG NRW für die
Dauer von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Präsidentin/
Der Präsident hat das Vorschlagsrecht für die nicht-hauptamtlichen
Vizepräsident/-innen.
Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe W3 LBesG NRW zuzüglich
einer Funktionszulage. Nach § 6 Hochschul-Leistungsbezügeverordnung
sind weitere Leistungsbezüge möglich. Die Aufgaben und die dienstrechtliche
Stellung ergeben sich aus §§ 18 und 33 HG NRW.
Die hsg Bochum versteht sich als eine Hochschule der Chancengleichheit,
Perspektivenvielfalt und Diversität. Frauen werden ausdrücklich zur
Bewerbung eingeladen. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Sollten Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren haben, können Sie
sich gerne an Professorin Dr. Nicola Bauer unter der E-Mail-Adresse
findungskommission@hs-gesundheit.de oder telefonisch unter 0234 777
27 653 wenden.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich
elektronisch in einer zusammenhängenden PDF-Datei bis spätestens
zum 16.12.2018 an die
Vorsitzende der Findungskommission
Professorin Dr. Nicola H. Bauer
findungskommission@hs-gesundheit.de