An der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ist ab sofort eine Stelle zu besetzen für eine/n
Professor*in (m/w/d) in
Besoldungsgruppe W2 für „Besitz- und Verkehrsteuern“
in der Fakultät II (Steuer- und Wirtschaftsrecht) Az.: 775-21-151/67/1
Hochschule und Studiengang
Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HVF) ist die größte Ausbildungsstätte für Beamt*innen des gehobenen Dienstes in Baden-Württemberg – mit insgesamt über 2.900 Studierenden in mehreren Bachelor-, Master- und Kontaktstudiengängen. Die Mehrheit stellt die Fakultät II (Steuer- und Wirtschaftsrecht) mit rund 1.600 Studierenden im Bachelorstudiengang „Gehobener Dienst der Steuerverwaltung“.
Der Bachelorstudiengang Steuerverwaltung erstreckt sich über drei Jahre und verbindet ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit der berufspraktischen Ausbildung im Finanzamt. Neben (steuer-)rechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern werden auch methodische und soziale Kompetenzen vermittelt. Studienziele sind das erfolgreiche Ablegen der Laufbahnprüfung und die Verleihung des Hochschulgrades Bachelor of Laws (LL.B.).
Aufgaben an der Hochschule
Die Professur soll unter Beibehaltung des fachlichen Schwerpunkts des bisherigen Stelleninhabers nachbesetzt werden. Daher konzentrieren sich die mit der Professur verbundenen Aufgaben in Lehre und angewandter Forschung auf die Rechtsgebiete Bilanzsteuerrecht und Betriebliches Rechnungswesen sowie Besteuerung der Gesellschaften. Neben der Lehrtätigkeit im Grundlagenstudium und Hauptstudium des Bachelorstudiengangs Steuerverwaltung wird auch eine engagierte Mitwirkung bei der Betreuung von Bachelorarbeiten und im Wahlfachbereich sowie bei der akademischen Selbstverwaltung erwartet. Ein Einsatz in weiteren Studiengängen der HVF ist ebenfalls möglich. Die Lehre erfolgt vorrangig in Präsenz, ergänzend in Onlineformaten.
Eine Notwendigkeit stellen auch die Bereitschaft zum innovativen Ausbau des Lehrangebots sowie zur Weiterbildung dar. Ebenso sind Ausbau und Pflege der laufenden Kontakte mit fachlich einschlägigen Praxis- und Ausbildungsstellen erwünscht, um die enge Verzahnung von Lehre und Praxis zu gewährleisten.
Angebot an den/die künftige*n Professor*in
Die HVF bietet ein vielfältiges Tätigkeitsfeld. Die Lehre erfolgt überwiegend in kleineren Gruppen, die sich durch direkte Interaktion und engen Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden auszeichnen. Eine flexible Stundenplanung lässt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in besonderem Maße zu. Auch in der Forschung (im Institut für Angewandte Wissenschaften IAF) und im Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung LUCCA bestehen diverse Einsatzmöglichkeiten.
Professor*innen erhalten eine Grundbesoldung in der Bes.Gr. W 2 Baden-Württemberg im Rahmen einer Beamtenstellung auf Lebenszeit. Dazu können bei guter Leistung zusätzliche Bezüge auf Basis der Leistungsbezügeverordnung treten.
Profil
Einstellungsvoraussetzungen sind nach § 47 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg sowie § 4 Abs. 2 Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung oder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in Hochschuldidaktik nachzuweisen ist,
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen,
- fachliche Eignung für die Tätigkeit einer/eines Lehrenden an einer Bildungseinrichtung für Steuerbeamt*innen.
Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt können Professor*innen zu Beamten auf Probe ernannt werden.
Sofern die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vorliegen (z. B. bei Erreichen der Altersgrenze mit Vollendung des 47. Lebensjahres) kann ein Beschäftigungsverhältnis in Betracht kommen. Die Probezeit beträgt drei Jahre.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt anschließend die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils der Professorinnen an und sieht daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Bitte übermitteln Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung
ausschließlich online über unser Bewerberportal bis 03.07.2022 an die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.
Ansprechpartnerin für fachliche Fragen ist Frau Prof. Dr. Alexandra Albert, Dekanin der Fakultät II, Tel. 07141/140-1471, E-Mail:
alexandra.albert@hs-ludwigsburg.de.