An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Wismar ist
zum 01.03.2022 folgende Professur (Vollzeit, unbefristet) zu besetzen:
Professur W2
„Allgemeine Betriebswirtschaftslehre /
Financial Accounting“
Gesucht wird eine engagierte und innovative Persönlichkeit, die über
fundierte Kenntnisse der externen Rechnungslegung nach nationalen und
internationalen Standards verfügt. Dabei sollen mit der zu berufenden
Professur an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften insbesondere
auch die aktuellen Entwicklungsfelder des Berufungsgebiets, wie z. B. die
Nachhaltigkeitsberichterstattung und das Integrated Reporting oder die
Gestaltung und das Management von Compliance-, Corporate Governance und Digitalisierungsprozessen
im Zusammenhang mit dem externen Rechnungswesen,
abgedeckt werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bereit sein, das Berufungsgebiet
auf Basis bereits bestehender und neu zu entwickelnder Module in Bachelor-
und Masterstudiengängen zu vertreten und dabei insbesondere die
interdisziplinären Zusammenhänge des Rechnungswesens mit anderen Teildisziplinen
und Problemfeldern der Betriebswirtschaftslehre einzubringen.
Die Fähigkeit und Bereitschaft, alle Themen des Berufungsgebiets auch in
englischer Sprache zu unterrichten, wird vorausgesetzt.
Zum Aufgabenbereich gehören neben der Wahrnehmung der Lehre in dem
Berufungsgebiet, einschließlich der Grundlagenfächer der Allgemeinen
Betriebswirtschaftslehre, unter Nutzung moderner, interaktiver Lehr- und
Lernplattformen auch die Betreuung praxisorientierter Projekte und die
Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit den Einrichtungen
der Hochschule Wismar. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen
Selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Des Weiteren besteht die
Möglichkeit zur Mitarbeit im Fernstudium der Hochschule Wismar.
Erwartet werden ein abgeschlossenes, einschlägiges Hochschulstudium,
pädagogische Eignung durch eine Promotion und wissenschaftliche Publikationen
nachgewiesene besondere Befähigung zur wissenschaftlichen
Arbeit sowie Praxiserfahrung im Berufungsgebiet. Eine mindestens fünfjährige
berufliche Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des
Hochschulbereichs ausgeübt worden sind, ist nachzuweisen.
Nähere Auskünfte erteilt der Berufungsausschussvorsitzende, Herr Prof. Dr.
rer. pol. Mutscher (03841 753 7140;
axel.mutscher@hs-wismar.de). Die Professur
wird in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder im Angestelltenverhältnis
besetzt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Hinsichtlich der allgemeinen
Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 LHG M-V verwiesen.
Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in der Professorenschaft
an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung
auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert
sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt
berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 GlG M-V). Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-
Prädikates, als Familiengerechte Hochschule zertifiziert und unterstützt
die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder
Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und
Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der
Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung
aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerbungskosten können von der Hochschule Wismar nicht übernommen
werden, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche. Bewerbungen
mit entsprechenden aussagekräftigen Unterlagen (inkl. Publikationsliste)
senden Sie bitte elektronisch als ein PDF-Dokument bis zum 26.08.2021
an:
personalabteilung@hs-wismar.de Stichwort: 78 450 010