An der
Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften, ist folgende
Professur zu besetzen:
am
Orientalischen Institut zum 1. April 2018
W2-Professur „Arabische Sprach- und Übersetzungswissenschaft“
Der/Die künftige Stelleninhaber/-in verantwortet am Orientalischen Institut der Universität
Leipzig Forschung und Lehre im Bereich der arabischen Sprache sowie der
Sprachwissenschaft und Translatologie des Arabischen in seinen sozio- und interkulturellen
Zusammenhängen.
Er/Sie beaufsichtigt die Ausbildung in den Dolmetscher- und Übersetzerstudiengängen
sowie der anderen orientalischen Sprachen am Institut. Erwartet wird die Kooperation
mit dem Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie (IALT) der Universität
Leipzig und die Beteiligung am gemeinsamen Studienprogramm im Universitätsverbund
Halle-Jena-Leipzig.
Der/Die Bewerber/-in soll durch ambitionierte Arbeiten im Bereich der arabistischen
Sprachforschung ausgewiesen sein. Erwartet wird die Kompetenz zur anspruchsvollen
Lehre sowie zum fachlichen, interdisziplinären und internationalen Austausch, insbesondere
mit Institutionen der arabischen und islamischen Welt. Der/Die zukünftige
Stelleninhaber/-in soll sich initiierend am Aufbau von Projekten (z. B. im Bereich der
Sprach-, Regionalwissenschaften und/oder den Digital Humanities) an der Universität
Leipzig sowie im Universitätsverbund beteiligen.
Bewerbungen richten Sie mit den üblichen Unterlagen (unter Beifügung einer Liste
der wissenschaftlichen Arbeiten und der akademischen Lehrtätigkeit einschließlich
vorhandener Nachweise zu Evaluationen, einer beglaubigten Kopie der Urkunde über
den höchsten erworbenen akademischen Grad und des Nachweises der Qualifikation
für das Berufungsgebiet) bitte elektronisch in einer pdf-Datei und in Papierform bis
25. Januar 2017 an:
Universität Leipzig, Dekan der Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften,
Herrn Prof. Dr. Manfred Rudersdorf, Schillerstr. 6, 04109 Leipzig,
dekgko@rz.uni-leipzig.de
Rechte und Pflichten für Professoren/-innen ergeben sich aus dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz
(SächsHSFG) und der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung
(DAVOHS). Die Bewerber/-innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 58
SächsHSFG erfüllen. Die dienstrechtliche Stellung sowie Einstellungsvoraussetzungen
der Juniorprofessoren ergeben sich aus §§ 63, 64, 70 SächsHSFG und der Sächsischen
Dienstaufgabenverordnung (DAVOHS).
Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und
Männern. Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Eine Bewerbung per E-Mail ist datenschutzrechtlich bedenklich. Der/Die Versender/-in
trägt dafür die volle Verantwortung.