Im
Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik der Hochschule Darmstadt
ist ab dem Wintersemester 2019/20 (01.10.2019) die folgende Stelle zu besetzen:
Professur
Fachgebiet: Automatisierungstechnik und
Regelungstechnik
Bes.Gr.: W2 HBesG (Beamtenverhältnis)
Kennziffer: EIT 05/19 - P
Gesucht werden Bewerber*innen, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeiten umfassende
Erfahrungen im oben aufgeführten Fachgebiet und hier speziell in einem oder
mehreren der Arbeitsbereiche Regelungstechnik / Bus- und Leittechnik / Prozessvisualisierung
nachweisen können.
Für die nachstehend aufgeführte Professur wird eine wissenschaftlich ausgewiesene
Persönlichkeit gesucht, die umfassende Kenntnisse und eine mehrjährige industrielle
Tätigkeit in der Entwicklung, der Projektierung oder dem Betrieb automatisierungstechnischer
Anlagen (mit Interesse an Industrie 4.0 Themen) vorweisen kann. Gender- und
Diversitykompetenz werden vorausgesetzt.
Neben der praxisorientierten Lehrtätigkeit (im genannten Lehrgebiet, aber auch im
Grundlagenbereich und in englischsprachigen Vorlesungen) gehören zu einer
Professur die Forschung und Einwerbung von Drittmitteln sowie die Mitarbeit in der
Selbstverwaltung, im Falle dieser Professur insbesondere das Management der
Fernstudiengänge des Fachbereichs.
Die Hochschule Darmstadt zeichnet sich durch attraktive Fernlehrangebote in der
Elektrotechnik aus. In Kooperation mit der Hochschule Aschaffenburg und der Zentralstelle
für Fernstudiengänge an Fachhochschulen in Koblenz werden stark nachgefragte
Fernstudiengänge zur Weiterbildung mit Bachelor- und Master-Abschluss
angeboten. Bei dieser Professur werden neben der Weiterentwicklung und dem
Management dieser innovativen Fernstudiengänge auch Beiträge zur Fern- und
Präsenzlehre erwartet.
Weitere Einzelheiten zur ausgeschriebenen Professur werden bei Anfrage gerne vom
Dekan des Fachbereichs Prof. Dr. Bernhard Hoppe (
bernhard.hoppe@h-da.de)
mitgeteilt.
Die Dienstaufgaben, die Einstellungsvoraussetzungen und die Einstellungsmodalitäten
für eine Professur ergeben sich aus den §§ 61 und 62 sowie 68 und 69 des Hessischen
Hochschulgesetzes.
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
An der Hochschule Darmstadt besteht ein Frauenförderplan. Im Rahmen der tatsächlichen
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der
gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs
des Frauenförderplans zu beseitigen, ist die Hochschule Darmstadt an der
Bewerbung von Frauen besonders interessiert.
Die h_da ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher
Arbeitgeber Land Hessen" des Hessischen Ministeriums
des Innern und für Sport ausgezeichnet und bietet ihren
Beschäftigten für das Jahr 2019 für die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs freie Fahrt in Form eines hessischen Landestickets.
Bewerbungen mit vollständigem Nachweis der Einstellungsvoraussetzungen, der
Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit, der pädagogischen Eignung
und der besonderen Leistungen in der Praxis werden zusammen mit einem Verzeichnis
fachlich relevanter Veröffentlichungen und der selbstständig gehaltenen Lehrveranstaltungen
unter der Angabe der oben genannten Kennziffer bis zum
05. April 2019 in elektronischer Form erbeten an: