Unsere Hochschule ist die größte Hochschule
für den öffentlichen Dienst des Landes.
Wir bieten ab sofort eine
W2-Professur
für „Besitz- und Verkehrssteuern mit Schwerpunkt
in den Studienfächern Verkehrssteuern, Abgabenrecht
und Bewertungsrecht“
in der Fakultät II (Steuer- und Wirtschaftsrecht)
Az.: 44-775-.21-151/63
Diese Studiengänge erstrecken sich über drei Jahre und verbindet ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit der berufspraktischen Ausbildung
im Finanzamt. Neben (steuer-)rechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen
Fächern werden auch methodische und soziale Kompetenzen
vermittelt. Studienziele sind das erfolgreicheAblegen der Laufbahnprüfung
und die Verleihung des Hochschulgrades Bachelor of Laws (LL.B.).
Zu den Aufgaben gehören die Durchführung von Lehrveranstaltungen
(Vorlesungen, Seminare, E-Learning-Angebote), die Betreuung von Bachelorarbeiten,
die Beteiligung am Prüfungswesen sowie die Mitwirkung
an der akademischen Selbstverwaltung. Die Lehre erfolgt in den Formaten
Präsenz, Online und Hybrid (mit Lehrenden und Präsenzgruppe auf dem
Campus bei gleichzeitigem Streaming an die Online-Gruppe).
Eine Einsatzfähigkeit in allen Formaten wird erwartet.
Die Hochschule bietet ein vielfältiges Tätigkeitsfeld. Die Lehre erfolgt
überwiegend in kleineren Gruppen und eine flexible Stundenplanung
lässt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in besonderem Maße zu.
Auch in der Forschung (im Institut für Angewandte Wissenschaften IAF)
und im Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung LUCCA bestehen
diverse Einsatzmöglichkeiten.
Professorinnen und Professoren erhalten eine Grundbesoldung in der
Bes.Gr. W 2 Baden-Württemberg im Rahmen einer Beamtenstellung auf
Lebenszeit. Dazu können bei guter Leistung zusätzliche Bezüge auf Basis
der Leistungsbezügeverordnung treten.
Einstellungsvoraussetzungen sind nach § 47 Landeshochschulgesetz
Baden-Württemberg und § 4 Abs. 2 Steuerbeamtenausbildungs- und
-prüfungsordnung neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen
ein abgeschlossenes Hochschulstudium (u. a. besondere Befähigung
zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität
einer Promotion nachgewiesen wird) und eine mindestens fünfjährige berufliche
Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs
ausgeübt worden sein müssen. Die pädagogische Eignung ist
in der Regel durch Erfahrung in der Lehre nachzuweisen sowie fachliche
Eignung für die Tätigkeit einer/eines Lehrenden an einer Bildungseinrichtung
für Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte.
Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt können Professorinnen/
Professoren zu Beamten auf Probe ernannt werden. Die Probezeit beträgt
drei Jahre. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt anschließend
die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Die HVF strebt
eine Erhöhung des Anteils der Professorinnen an und sieht daher Bewerbungen
von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/-innen
bevorzugt berücksichtigt.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung ausschließlich als Online-
Bewerbung (unter
https://www.hs-ludwigsburg.de/einrichtungen/personalabteilung/stellenausschreibungen.html) bis
17.05.2021 an
die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.
Für jede Stelle wird ein gesondertes Berufungsverfahren durchgeführt.
Bitte bewerben Sie sich daher, wenn beide Stellen Ihr Interesse geweckt
haben, mit jeweils vollständigen Unterlagen unter beiden Aktenzeichen.
Ansprechpartnerin für fachliche Fragen ist Frau Prof. Dr. Alexandra Albert,
Dekanin, Tel. 07141/140-471, E-Mail:
alexandra.albert@hs-ludwigsburg.de.