An der HAWK
Hochschule für angewandte Wissenschaft
und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen ist an der Fakultät Bauen und
Erhalten am Standort Hildesheim zum
nächstmöglichen Zeitpunkt folgende
Professur zu besetzen:
PROFESSUR (W2)
FÜR DAS LEHRGEBIET
BAUBETRIEB/BAUMANAGEMENT
IM STUDIENGANG BAUINGENIEURWESEN (BA/MA)
Gesucht wird eine qualifizierte Persönlichkeit mit einem
abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium
im Fachgebiet Bauingenieurwesen, die über ausgewiesene
themenbezogene Erfahrungen in der Lehre in Verbindung mit
umfassenden berufspraktischen Erfahrungen
im Fachgebiet der ausgeschriebenen Professur und eine
überdurchschnittliche wissenschaftliche Qualifikation
verfügt. Zu den Kernaufgaben der Stelleninhaberin/des
Stelleninhabers gehört die Lehre in den Bachelor- und
Masterstudiengängen Bauingenieur- und Holzingenieurwesen
der Fakultät Bauen und Erhalten. Neben den
klassischen baubetrieblichen und bauverfahrenstechnischen
Inhalten sowie AVA sollen auch digital gestützte
Managementmethoden wie BIM gelehrt werden.
Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird
erwartet, dass sie/er in dem Berufungsgebiet über
herausragende fachliche Qualifikationen sowie umfangreiche
theoretische und praktische Kenntnisse
und Erfahrungen, auch im Bereich computergestützter
Verfahren und Methoden verfügt. Weitere Voraussetzungen
sind Forschungserfahrungen und Publikationen im
Fachgebiet der Professur; Erfahrungen in der Einwerbung
von Drittmitteln werden erwartet. Als selbstverständlich
setzen wir Teamfähigkeit und die Bereitschaft voraus,
sich zielgruppenorientiert in die Studienberatung, die
Vertretung der Hochschule nach außen und in die akademische
Selbstverwaltung einzubringen. Im Rahmen der
Internationalisierung werden auch Lehrveranstaltungen
in Englisch oder einer anderen relevanten Fremdsprache
angeboten.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25
des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), die
Dienstaufgaben aus § 24 NHG. Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Bewerbungen von
Frauen, die entsprechend
§21 Abs. 3 Satz
2 NHG bei gleichwertiger
Qualifikation
bevorzugt berücksichtigt
werden sollen, sind erwünscht.
Auf diesbezügliche
Fragen gibt das
Gleichstellungsbüro
gern Auskunft.
Schwerbehinderte
Bewerberinnen
und Bewerber
werden bei gleicher Eignung
und Befähigung
bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit
lückenlosen Nachweisen
über die bisherige
berufliche Tätigkeit, insbesondere
Lehrnachweise
richten Sie bitte
bis zum 30.06.2017 an
die HAWK Hochschule
für angewandte Wissenschaft
und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Abteilung 1
Innenverwaltung,
Hohnsen 4, 31134
Hildesheim oder an
jobboerse@hawk-hhg.de.