An der HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen ist an der Fakultät
Bauen und Erhalten am Standort Hildesheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt
folgende Professur zu besetzen:
PROFESSUR (W2) FÜR DAS LEHRGEBIET
MIKROBIOLOGIE IN DER RESTAURIERUNG
Gesucht wird eine qualifizierte Persönlichkeit mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Mikrobiologie oder angrenzender Gebiete (Biologie, Medizin, Geowissenschaften), einer
überdurchschnittlichen Promotion oder einer überdurchschnittlichen Promotion gleichwertigen Leistung. Besondere
Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden müssen in einer
mindestens 5-jährigen beruflichen Praxis im Themengebiet
der Ausschreibung vorhanden sein, von denen mindestens
3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt wurden.
Zu den Kernaufgaben gehört die Lehre im Bachelor- und
Masterstudiengang Konservierung und Restaurierung
(B.Sc.)/Konservierungs- und Restaurierungswissenschaft
(M.Sc.). Hierfür wird eine durch umfangreiche praktische
Lehrerfahrung bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung
vorausgesetzt. Kenntnisse der denkmalpflegerischen und
musealen Praxis sowie Leitungserfahrungen sind von Vorteil.
Da im Rahmen der Internationalisierung auch Lehrveranstaltungen in Englisch angeboten werden sollen, sind gute
Englischkenntnisse wünschenswert.
Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird erwartet,
dass sie/er in dem Berufungsgebiet über umfassende theoretische, konzeptionelle und praktische Kenntnisse und
Erfahrungen verfügt. Gute Vernetzung mit in- und ausländischen Institutionen sowie qualitativ hochwertige Publikationen und Forschungserfahrungen sind von Vorteil. Gleichzeitig wird die Bereitschaft zum Ausbau und der aktiven
Gestaltung von Kooperationen mit verwandten Lehr- und
Forschungsgebieten an der HAWK erwartet. Insbesondere
ist hier die Zusammenarbeit mit den Fachgebieten der
Restaurierung sowie den geistes- und naturwissenschaftlichen Lehrgebieten der Studiengänge gefordert, die auch zu
gemeinsamen Forschungsprojekten führen soll. Außerdem
wird die Bereitschaft erwartet, ja nach Erfordernissen der
Fakultät, angrenzende Fächer und auch Grundlagenfächer
in der Lehre zu übernehmen. Als selbstverständlich werden
Teamfähigkeit und die Bereitschaft vorausgesetzt, sich in die
Studienberatung, die Vertretung der Hochschule nach außen
und in die akademische Selbstverwaltung einzubringen.
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gern Frau Prof. Ulrike
Hähner (
ulrike.haehner@hawk.de).
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des
Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), die Dienstaufgaben aus § 24 NHG. Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen
(insbesondere Nachweise über Ihre wissenschaftliche
Qualifikationen und berufspraktischen Erfahrungen sowie
Lehrnachweise) richten Sie bitte bis zum 12.03.2021 an die
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst
Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Personalabteilung,
Hohnsen 4, 31134 Hildesheim oder an jobboerse@hawk.de.
Bewerbungen von Frauen,
die entsprechend § 21
Abs. 3 Satz 2 NHG bei
gleichwertiger Qualifikation bevorzugt
berücksichtigt werden
sollen, sind erwünscht.
Auf diesbezügliche Fragen gibt das Gleichstellungsbüro gern Auskunft.
Die HAWK versteht sich
als ein Ort der Chancenermöglichung. Daher
wird auch von Seiten der
Stelleninhaberin/des
Stelleninhabers der ausgeschriebenen Professur
ein gleichstellungsorientierter und vielfaltsfreundlicher Umgang im Kollegium und mit Studierenden als wesentlicher
Bestandteil der Lehr- und Führungskompetenz
vorausgesetzt.
Bewerberinnen und
Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung nach Maßgabe
der einschlägigen Vorschriften bevorzugt
berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen teilen Sie bitte bereits in der
Bewerbung mit, ob eine
Schwerbehinderung/
Gleichstellung vorliegt.
Die Rücksendung der
eingereichten Unterlagen erfolgt nur bei
gleichzeitiger Übersendung eines ausreichend
frankierten, adressierten
Rückumschlages.
Andernfalls werden sie
nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens
nach den Vorgaben des
Datenschutzrechtes
vernichtet. Elektronische
Bewerbungen werden
entsprechend gelöscht.