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Professur (W2) für das Lehrgebiet Softwareentwicklung
Veröffentlicht am
25.01.2019
Bewerbungsfrist
09.03.2019
Vollzeit-Stelle
Technische Hochschule Rosenheim
Rosenheim
Als wichtigste Bildungseinrichtung Südostbayerns verbindet die Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Rosenheim –
ein regionales Profil mit internationalem Renommee. Enge Kontakte zu zahlreichen Unternehmen in einer der wirtschaftlich stärksten Regionen Deutschlands
ermöglichen ein praxisorientiertes Studium. Die rund 6.000 Studierenden erwerben in zukunftsorientierten Studiengängen Kompetenzen für die spätere Karriere.
Eine familiäre Atmosphäre, persönliche Betreuung, innovative Didaktik und der intensive Kontakt zwischen Studierenden und Lehrenden schaffen optimale Studienbedingungen.
An der Technischen Hochschule Rosenheim besetzen wir in der Fakultät Informatik ab dem Wintersemester 2019/2020 eine
Professur (BesGr W 2)
für das Lehrgebiet
Softwareentwicklung
Kennziffer 2018-72-PROF-INF
Unsere Erwartungen:
Sie vertreten insbesondere die Programmier-Veranstaltungen in unseren Studiengängen sowie spezielle Vertiefungen in unserem Schwerpunkt Software-Engineering
Wünschenswert sind Kenntnisse in einem oder mehreren der folgenden Gebiete: Mobile Applikationen, Multicore-Programmierung, Funktionale Programmierung, GUI-Programmierung, Web-Programmierung
Sie haben mehrjährige Erfahrung in professioneller Softwareentwicklung außerhalb des Hochschulbereichs
Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 9 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes; Ihr Lehrgebiet beinhaltet dabei auch die allgemeinen Grundlagenfächer in Informatik sowie die Durchführung von englischsprachigen Vorlesungen und Praktika
Weiter erwartet die Hochschule insbesondere eine Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Lehrgebietes und in der Selbstverwaltung sowie Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung und in der Weiterbildung
Einstellungsvoraussetzungen sind:
ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in der Studienrichtung Informatik
die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen
didaktische und pädagogische Eignung
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss (davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs); der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im
Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Die Hochschule Rosenheim tritt für Geschlechtergerechtigkeit und personelle
Vielfalt ein. Da wir den Anteil von Frauen in der Wissenschaft erhöhen wollen, freuen wir uns besonders auf Bewerbungen von qualifizierten Frauen.
Damit wir Ihre Bewerbung effizient und zeitnah bearbeiten können, bewerben Sie sich bitte ausschließlich online über unser
Bewerbermanagement(Bewerbungsschluss: 09.03.2019).
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