An der Philipps-Universität Marburg ist am Fachbereich Medizin und Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Standort Marburg, in der Klinik für Dermatologie und Allergologie, baldmöglichst die
Professur (W2) für Dermatologie
mit dem Schwerpunkt
Autoimmundermatosen / Pemphigusforschung
zu besetzen.
Der/Die Stelleninhaber/-in (w/m/d) vertritt das Fach in Forschung, Lehre und Krankenversorgung. In der Lehre wird die Vertretung des Gesamtfaches Dermatologie in allen Studiengängen des Fachbereichs Medizin erwartet. Zu den Aufgaben der/des zu Berufenden gehört die Mitarbeit in der überregionalen DFG-Forschergruppe 2497 (Pegasus). Der/Die Bewerber/-in soll die Mitarbeit der Klinik für Dermatologie und Allergologie in den Forschungsschwerpunkten Entzündung und Zellbiologie des Fachbereichs Medizin verstärken einschl. Mitarbeit in den Verbundforschungsprojekten (
www.uni-marburg.de/fb20/forschung).
Mit der Professur verbunden ist die Oberarztfunktion in der Klinik für Dermatologie und klinische Leitung des Funktionsbereichs Immundermatosen.
Gesucht wird ein/-e international ausgewiesene/-r Wissenschaftler/-in mit Schwerpunkt in der Forschung entzündlicher Hauterkrankungen. Der/Die Bewerber/-in sollte eingehende, wissenschaftlich sichtbare Erfahrungen in der präklinischen oder klinisch-translationalen Forschung entzündlicher Hauterkrankungen bzw. Autoimmundermatosen besitzen und klinische Expertise in der Behandlung von Autoimmundermatosen im Allgemeinen sowie in der Durchführung der Autoimmundiagnostik. Ferner sollte der/die Bewerber/-in qualifizierte Erfahrung in der Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe haben sowie in der Einwerbung kompetitiver Drittmittel.
Die Universitäten Gießen und Marburg haben mit der Technischen Hochschule Mittelhessen eine Forschungsallianz gegründet (Forschungscampus Mittelhessen), in deren Rahmen die beiden Fachbereiche Medizin eine strukturierte Kooperation auf der Basis abgestimmter Schwerpunkte praktizieren. Von den Bewerberinnen/Bewerbern wird entsprechend die Bereitschaft zur hochschul- und fachbereichsübergreifenden Kooperation erwartet. Insbesondere werden eine standortübergreifende Patientenorientierte klinische Forschung und die Beteiligung an gemeinsamen klinischen Studien vorausgesetzt.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen der § 61 und 62 HHG. Einstellungsvoraussetzungen sind weiterhin die abgeschlossene Weiterbildung zum/zur Facharzt/-ärztin für Dermatologie sowie die Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung.
Die Vergütung der Leistungen in der Krankenversorgung wird durch einen separaten Dienstvertrag mit dem Klinikum (UKGM) geregelt.
Die Philipps-Universität misst einer intensiven Betreuung der Studierenden und Promovierenden große Bedeutung zu und erwartet von der Bewerberin/dem Bewerber eine ausgeprägte Präsenz an der Universität, ein hohes Maß an Engagement auf dem Gebiet der akademischen Lehre und eine intensive Beteiligung an der geplanten Weiterentwicklung der Medizinerausbildung.
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. Personen mit Kindern sind willkommen – die Philipps-Universität bekennt sich zum Ziel der familienfreundlichen Hochschule. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGBIX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.