An der Philosophischen Fakultät ist zum 01.09.2022 – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher
Regelungen – die
W2-Professur
für Sportdidaktik und Sportpädagogik
zu besetzen.
Die*der Stelleninhaber*in (*geschlechtsneutral) soll Lehre und Forschung
in der Sportdidaktik und Sportpädagogik in ihrer gesamten Breite vertreten.
Die Lehraufgaben umfassen fachdidaktische und sportpädagogische
Lehrveranstaltungen in allen Lehramts-, BA- und MA-Studiengängen des
Instituts. Sie umfassen auch schulpraxisbezogene Studienanteile und die
damit auf- bzw. auszubauenden kooperativen Netzwerkstrukturen. Erwartet
wird zudem die Entwicklung von innovativen und digitalisierten
Lehrangeboten und Studiengangstrukturen.
Relevante Beiträge in der Erforschung didaktischer Vermittlungskonzepte
von Sport und Bewegung unter Berücksichtigung von Genderaspekten,
Diversität und Heterogenität im schulischen und universitären Anwendungsfeld
werden vorausgesetzt. Weiterhin werden fundierte Kenntnisse
im Bereich quantitativer und/oder qualitativer Forschungsmethoden sowie
Schwerpunkte und Profilbildungen im Bereich des digitalen Lehrens und
Lernens in der Sportlehrkräfteausbildung erwartet. Zukünftig soll in der
Forschung ein Schwerpunkt auf sportdidaktische Fragestellungen bezüglich
der Gestaltung von innovativen und digitalen Lehr-/Lernkonzepten gelegt
werden. Dazu wird die Bereitschaft zu interdisziplinären Forschungskooperationen
innerhalb und außerhalb der Universität Rostock erwartet.
Die forschungsbasierte Entwicklung, Erprobung, Evaluierung und Implementation
innovativer und digitaler Lehr-/Lernkonzepte in den unterschiedlichen
Sportsettings sollen eine strukturelle Verbindung zwischen
Lehr- und Forschungsaufgaben sowie die Partizipation der Studierenden
an Forschungsprozessen im Kontext forschenden Lernens ermöglichen.
Ein hohes Engagement in der akademischen Selbstverwaltung ist erforderlich.
Der*dem Stelleninhaber*in obliegt die Leitung und Organisation
der Studienberatung sowie die Mitwirkung an der Studiengangsentwicklung.
Die Professur ist eingebunden in das Institut für Sportwissenschaft,
welches gekennzeichnet ist durch ausgeprägte Interdisziplinarität sowie
hohes Engagement in der Lehre und in der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung.
Von der*dem Stelleninhaber*in wird daher neben einer
eigenen Profilierung in Forschung und Lehre eine aktive Mitgestaltung der
Zusammenarbeit am Institut erwartet.
Ein Studienabschluss in der Sportwissenschaft wird vorausgesetzt. Neben
einer einschlägigen Promotion im Feld der Sportdidaktik oder Sportpädagogik
werden zusätzliche wissenschaftliche Leistungen vorausgesetzt, die
durch Publikationen in einschlägigen Publikationsorganen nachzuweisen
sind.
Die Universität Rostock hat ihre Forschungsaktivitäten in vier Profillinien gebündelt.
Von der*dem künftigen Stelleninhaber*in wird daher erwartet, dass
sie*er ihre*seine Forschungsexpertise in die Arbeit an der Interdisziplinären
Fakultät der Universität Rostock (INF) bzw. in deren Departments „Altern des
Individuums und der Gesellschaft“ oder „Wissen – Kultur – Transformation“
einbringt.
Auskünfte erteilt:
Herr Prof. Dr. Sven Bruhn, Vorsitzender der Berufungskommission
Telefon: 0381/498-2753, E-Mail:
sven.bruhn@uni-rostock.de
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Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz
Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes
Hochschulstudium, fachlich einschlägige Promotion, Erfahrung in
der Lehre, Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen,
die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.
Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit,
ggf. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für fünf Jahre besetzt. Es besteht
die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation
und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung.
Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die
Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von
Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen
Management zu beschreiben. Gemäß § 58 LHG M-V ist vorrangig zu
berufen, wer eine zweite Staatsprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation
sowie eine dreijährige Schulpraxis nachweisen kann. Aktives Engagement
und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung
richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht
(*geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei
gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am
wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit
Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen
gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person
des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung
des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis,
Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell
hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung
sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind bis
15.05.2021 zu richten an die
Universität Rostock, Dekan der Philosophischen
Fakultät, August-Bebel-Straße 28, 18055 Rostock oder
vorzugsweise per E-Mail an berufungen.phf@uni-rostock.de. Wir
weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt
erfolgt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden
die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend
der einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet
und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-
Vorpommern leider nicht übernommen
werden. Wir bitten, Bewerbungen nur
in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss
des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.