W2-PROFESSUR (M/W/D) FÜR
WIRTSCHAFTSINFORMATIK MIT SCHWERPUNKT
SMART GOVERNMENT UND E-GOVERNANCE
AN DER FAKULTÄT INFORMATIK IST ZUM NÄCHSTMÖGLICHEN ZEITPUNKT EINE W2-PROFESSUR (M/W/D) FÜR WIRTSCHAFTSINFORMATIK MIT SCHWERPUNKT SMART GOVERNMENT UND E-GOVERNANCE ZU BESETZEN.
Der Bewerber/Die Bewerberin soll folgende Fachgebiete kompetent und praxiserfahren in der Lehre und angewandten Forschung vertreten:
- Digitale Transformation (in) der öffentlichen Verwaltung
- Modellierung und Optimierung administrativer Strukturen und Prozesse
- Entwicklung von Verwaltungsinformationssystemen und Open Data Services
- Change Management, elektronisches Dokumentenmanagement oder IT-Dienstleister-Management
- Grundlagen der Verwaltungsinformatik
Es wird erwartet, dass der/die Bewerber/Bewerberin neben den genannten Lehrgebieten auch Grundlagenfächer der Informatik in unseren Studiengängen hervorragend vertreten kann sowie an der
Betreuung von Studienprojekten und Bachelor-/Masterarbeiten mitwirkt. Die Übernahme weiterer Module in den Masterstudiengängen der Fakultät ist je nach dem fachlichen Hintergrund
des Bewerbers/der Bewerberin möglich. Es bestehen zudem Angebote zur hochschuldidaktischen Weiterbildung.
Zum Aufgabengebiet gehört weiterhin die aktive Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Lehrgebiets, an der Internationalisierung der Fakultät und in der Selbstverwaltung der Hochschule.
Darüber hinaus wird Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Pädagogische Eignung; der Nachweis hierzu ist u. a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
- Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
Chancengleichheit für Studierende und Beschäftigte ist uns ein ernsthaftes Anliegen. Als zertifizierte familiengerechte Hochschule setzt sich die Hochschule Landshut für die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie ein. Die Hochschule Landshut strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Sie fordert qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.