An der Juristenfakultät ist zum 1. Oktober 2018 folgende Professur zu besetzen:
W3-Professur "BÜRGERLICHES RECHT
UND ZIVILVERFAHRENSRECHT"
(Nachfolge Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard)
Der/Die Stelleninhaber/-in hat die Fächer Bürgerliches Recht und Verfahrensrecht
in Forschung und Lehre zu vertreten und am Institut für Anwaltsrecht engagiert
mitzuarbeiten. In der Lehre wird eine Mitwirkung am Examensvorbereitungsprojekt
LEO der Juristenfakultät ebenso erwartet wie die Übernahme verantwortlicher
Aufgaben in dem einschlägigen Schwerpunktbereich.
Zudem wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/-in zur wissenschaftlichen Vernetzung
innerhalb der Universität und zur Einwerbung von DFG-Mitteln bereit ist.
Eine Beteiligung am Forschungsprofilbereich "Riskante Ordnungen" ist erwünscht.
Rechte und Pflichten des/der Stelleninhabers/-in ergeben sich aus dem Sächsischen
Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) und der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung
(DAVOHS). Die Bewerber/-innen müssen die Berufungsvoraussetzungen
gemäß § 58 SächsHSFG erfüllen.
Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und
Männern.
Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung
bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen richten Sie mit den üblichen Unterlagen (unter Beifügung einer Liste
der wissenschaftlichen Arbeiten und der akademischen Lehrtätigkeit einschließlich
vorhandener Nachweise zu Evaluationen, einer
beglaubigten Kopie der Urkunde
über den höchsten erworbenen akademischen Grad und des Nachweises der Qualifikation
für das Berufungsgebiet) in gedruckter und elektronischer Form (eine
einzige PDF-Datei) bitte bis
31. Januar 2018 an:
Universität Leipzig
Dekan der Juristenfakultät
Herrn Prof. Dr. Tim Drygala
Burgstraße 27, 04109 Leipzig
simue@uni-leipzig.de
Eine Bewerbung per E-Mail ist datenschutzrechtlich bedenklich. Der/Die Versender/-in
trägt dafür die volle Verantwortung.