In der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der
Rheinischen Friedrich-
Wilhelms-Universität ist zum Wintersemester 2019 eine
W3-Professur für Strafrecht und
Rechtsphilosophie
(Nachfolge Prof. Zaczyk)
zu besetzen.
Die/Der zukünftige Stelleninhaberin/Stelleninhaber soll die Fächer Strafrecht
und Rechtsphilosophie, möglichst auch Strafprozessrecht in Forschung und
Lehre vertreten.
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 36 Hochschulgesetz NRW.
Die Universität Bonn setzt sich für Diversität und Chancengleichheit ein. Sie ist
als familiengerechte Hochschule zertifiziert und verfügt über ein Dual Career-
Service. Ihr Ziel ist es, den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, zu erhöhen und deren Karrieren besonders zu fördern.
Sie fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich zur
Bewerbung auf. Bewerbungen werden in Übereinstimmung mit dem Landesgleichstellungsgesetz
behandelt. Die Bewerbung geeigneter Menschen mit
nachgewiesener Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Personen ist
besonders willkommen.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Schriftenverzeichnis, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen
und Ergebnissen von Lehrevaluationen sowie Zeugniskopien
werden bis zum
09.11.2018 in elektronischer Form an den
Dekan der Rechts- und
Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn,
dekan@rsf.uni-bonn.de, erbeten. Ferner wird um elektronische Übersendung von bis
zu drei Publikationen mit Bezug zum Forschungsschwerpunkt der Professur
gebeten.