Am
Fachbereich Psychologie ist
zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine zunächst
auf sechs Jahre befristete
Qualifikationsprofessur
(W1 mit Tenure Track nach W2)
für Familienpsychologie und -therapie
zu besetzen.
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber (m/w/d) soll das Fach Klinische Psychologie und Psychotherapie mit dem Schwerpunkt Familienpsychologie und -therapie in Forschung und Lehre im Bachelorstudiengang Psychologie und im zur Approbationsprüfung führenden Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie vertreten. Die zu berufende Person sollte Erfahrungen im Bereich einschlägiger quantitativ-empirischer Forschung zu familienpsychologischen bzw. -therapeutischen Themen (z. B. Entwicklungs- und Sozialisationsprozesse in Familien, Wirksamkeitsforschung in der Familientherapie, familienbezogene Interventionen und Elterntrainings, Vereinbarkeit von Familie und Beruf) und herausragende internationale Publikationstätigkeit in wissenschaftlichen Zeitschriften vorweisen können. Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln sind erwünscht. Pädagogische Eignung ist durch Lehrerfahrung in einem für die Professur relevanten Bereich nachzuweisen. Erwünscht ist in Lehre und Forschung eine Vertretung der Themenbereiche Familientherapie und Interventionen im Mehrpersonensetting. Eine Approbation oder weit fortgeschrittene Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/-en oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/-en wird erwartet. Fachkunde im Bereich systemischer Therapien ist von Vorteil. Neben der Vertretung des Faches wird die Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Schwerpunkten am Fachbereich und mit fachbereichsübergreifenden Forschungsinitiativen erwartet. Offenheit für interdisziplinäre Lehre und Forschung wird erwartet.
Die Ausschreibung der Qualifikationsprofessur richtet sich ausdrücklich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine Promotion. Die Dauer der wissenschaftlichen Tätigkeit nach der Promotion soll vier Jahre nicht übersteigen. Ferner soll die Bewerberin oder der Bewerber nicht an der Philipps-Universität promoviert worden oder nach der Promotion mindestens zwei Jahre außerhalb der Philipps-Universität wissenschaftlich tätig gewesen sein (§ 64 Abs. 3 HHG). Wir suchen eine Persönlichkeit mit ersten herausragenden wissenschaftlichen Leistungen und einem innovativen wissenschaftlichen Profil, mit dem das Potenzial für eine weitere erfolgreiche Karriere in der Wissenschaft auf international höchstem Niveau belegt wird.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen der §§ 61, 62 und insbesondere 64 HHG. Die Berufung erfolgt bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in einem Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Bei positiver Evaluation der fachlichen, pädagogischen und persönlichen Eignung erfolgt die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, verbunden mit der Übertragung einer W2-Professur. Informationen für Bewerberinnen und Bewerber finden Sie unter
https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/profil/berufungskultur/tenure-track.
Die Philipps-Universität misst einer intensiven Betreuung der Studierenden und Promovierenden große Bedeutung zu und erwartet von den Lehrenden eine ausgeprägte Präsenz an der Universität und ein hohes Maß an Engagement auf dem Gebiet der akademischen Lehre.
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. Personen mit Kindern sind willkommen – die Philipps-Universität bekennt sich zum Ziel der familienfreundlichen Hochschule. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.