An der Akademie der bildenden Künste Wien, einer Kunstuniversität von internationaler
Bedeutung, ist ab 1. Oktober 2019 die Funktion
der Rektorin / des Rektors
gemäß dem Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihrer Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG, BGBl I Nr. 120/2002 idgF) zu besetzen. Die
Funktionsperiode dauert vier Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Eine zentrale Aufgabe der Akademie der bildenden Künste Wien liegt in der
Entwicklung und Erschließung der Künste in Lehre und Forschung. Sie wurde 1692
gegründet und hat drei historische Sammlungen von internationaler Bedeutung.
An der Akademie der bildenden Künste Wien sind derzeit 14 Studienrichtungen
für rund 1.400 Studierende eingerichtet; sie ist in sechs Institute und diverse
Verwaltungsabteilungen gegliedert und beschäftigt ca. 320 Lehrende und 150 allgemeine Universitätsbedienstete.
Anforderungen an Bewerberinnen/Bewerber
Zur Rektorin oder zum Rektor kann nur eine Person mH internationaler künstlerischer
und/oder wissenschaftlicher Expertise und der Fähigkeit zur organisatorischen,
personellen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität gewählt werden (siehe
§ 23 Abs. 2 UG). Die Akademie legt Wert auf eine respektvolle und solidarische
Zusammenarbeit aller Universitätsangehörigen, auf die Stärkung demokratischer
Prozesse sowie die Ausweitung antidiskriminatorischer Praxen.
Darüber hinaus sind folgende Qualifikationen und Fähigkeiten erwünscht:
- Aktive Teilnahme an gegenwärtigen Diskursen im Kunst-, Kultur-,
Bildungs- und Wissenschaftsbereich und Kenntnisse ihrer interdisziplinären
Zusammenhänge;
- Kenntnisse der Instrumentarien des universitären Kunst- und/oder
Wissenschaftsmanagements;
- Kenntnis der europäischen und globalen bildungspolitischen Diskussion;
- Erfahrung in der Beschaffung von Drittmitteln und in internationalen
Netzwerken;
- Erfahrung in Personalführung und wirtschaftlicher Verwaltung;
- Vertrautheit in Bezug auf die Aufgaben und Verantwortungen einer
Kunstuniversität als Bildungs- und Forschungsinstitution;
- analytische und strategische Fähigkeiten, um die Akademie und ihr
interdisziplinäres Potential in Forschung und Lehre weiterzuentwickeln und
langfristige Ziele zu verfolgen;
- Integrations-, Team- und Kooperationsfähigkeit;
- gender- und diskriminierungskritische Kompetenzen;
- abgeschlossenes Universitätsstudium, Beherrschung der deutschen und
englischen Sprache in Wort und Schrift.
Verfahrensablauf/Bewerbungsunterlagen/Bewerbung
Die Bewerbung soll neben den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse
sowie Tätigkeitsnachweise und Referenzen) auch ein Statement dazu enthalten,
inwiefern die oben angeführten Qualifikationen erfüllt werden. Zusätzlich wird um
eine schriftliche Darlegung der Prinzipien der Amtsführung sowie der Pläne zur weiteren Entwicklung der Akademie der bildenden Künste Wien (unter Berücksichtigung
des bestehenden Entwicklungsplanes) gebeten. Auch sind die beabsichtigte Anzahl
der Vizerektor_innen und die Geschäftsordnung (Geschäftsverteilung) vorzulegen.
Die am besten geeigneten Bewerber/Bewerberinnen werden zu einem öffentlichen
Hearing an der Akademie der bildenden Künste Wien und einer Befragung durch
den Senat und den Universitätsrat eingeladen. Hier sollen Vorstellungen zu künstlerischen und theoretischen Entwicklungsperspektiven ebenso wie zur organisatorischen Arbeit an der Akademie der bildenden Künste Wien sowie zur Struktur und
Aufgabenteilung innerhalb des Rektorats präsentiert werden.
Bewerbungen sind bis 16.12.2018 zu richten an den Vorsitzenden des Universitätsrats
der Akademie der bildenden Künste Wien und samt Unterlagen online zu übermitteln
an:
bewerbung@akbild.ac.at.
Weiterführende Informationen zur Akademie der bildenden Künste Wien, zu
den Studien und Forschungsprojekten, zum Entwicklungsplan, zur antidiskriminatorischen Betriebsvereinbarung usw. finden Sie unter:
www.akbild.ac.at.
Die Aufgaben der Rektorin oder des Rektors It. § 23 UG 2002 idgF:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abffage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002128
Die Akademie der bildenden Künste Wien bietet der Rektorin / dem Rektor je
nach Qualifikation und Erfahrung ein Jahresbruttoentgelt ab Euro 140.000,-. Das
Endgehalt ist Gegenstand der Verhandlungen.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt einen gleichen Anteil von Frauen im
künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und
hat diese Vorgabe in den vergangenen Jahren erfolgreich umgesetzt. Es wird weiterhin nachdrücklich um die Bewerbung von qualifizierten Frauen ersucht. Gleichfalls
verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminatorischen
Maßnahmen in der Personalpolitik Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen
Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des
Bewerbungsverfahrens entstanden sind.
Der Vorsitzende des Universitätsrats
Dr. Eduard Saxinger e.h.