An der Universität Siegen ist zum 1. Oktober 2019 die Stelle
einer Rektorin/eines Rektors
zu besetzen.
Die Universität Siegen ist mit knapp 20.000 Studierenden und ca. 2.200 Beschäftigen eine innovative
und interdisziplinär ausgerichtete Hochschule im grünen Herzen Deutschlands, die internationale
Ausrichtung mit einer festen Verankerung in der Region verbindet. Mit einem breiten
Fächerspektrum von den Geistes- und Sozialwissenschaften über die Wirtschaftswissenschaften
bis zu den Natur-, Ingenieur- und Lebenswissenschaften bietet sie ein hervorragendes Lehr- und
Forschungsumfeld mit zahlreichen inter- und transdisziplinären Forschungsprojekten sowie einem
Schwerpunkt in der Lehrerbildung. Gemäß ihrem Leitmotiv „Zukunft menschlich gestalten“ steht
sie für Offenheit, Familienfreundlichkeit und kulturelle Vielfalt in einer bundesweit führenden Industrieregion.
Die Universität Siegen befindet sich derzeit in einer Phase dynamischer Veränderungen, um ihre
ehrgeizigen Ziele in Forschung und Lehre zu verwirklichen.
Gesucht wird eine kommunikative, integrative, strategisch agierende und durchsetzungsstarke
Persönlichkeit mit Respekt für die Unterschiedlichkeit von Wissens- und Fachkulturen, die folgende
Voraussetzungen mitbringt:
- exzellente Reputation in Forschung und Lehre,
- mehrjährige Leitungserfahrung und Managementkompetenz im Wissenschafts- oder Hochschulbereich,
- ausgeprägte internationale Orientierung,
- die Fähigkeit zur Weiterentwicklung des Forschungsprofils der Universität,
- die Fähigkeit und Bereitschaft zur Kooperation mit Partnern in Wirtschaft und Gesellschaft und
- die Fähigkeit zur Umsetzung der anstehenden komplexen Aufgaben der Universität Siegen im
Bereich der strategischen und baulichen Entwicklung.
Zur Rektorin/Zum Rektor kann nach § 17 des Hochschulgesetzes NRW gewählt werden, wer über
eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügt und eine der Aufgabenstellung angemessene
Leitungserfahrung besitzt.
Die Rektorin/Der Rektor wird für eine Wahlperiode von sechs Jahren von der Hochschulwahlversammlung
gewählt. Wiederwahl ist zulässig; die Wahlperiode beträgt sodann vier Jahre. Die
Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe W 3 Landesbesoldungsgesetz NRW zuzüglich
einer Funktionszulage. Entsprechend der Bedeutung der Funktion sind weitere Funktions-Leistungsbezüge
gemäß § 6 Hochschul-Leistungsbezügeverordnung möglich.
Der jetzige Amtsinhaber hat seine Absicht erklärt, erneut zu kandidieren.
Die Universität Siegen strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an. Entsprechend qualifizierte
Frauen werden nachdrücklich um ihre Bewerbung gebeten.
Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sind erwünscht.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind
bis spätestens 30. April 2019 (Poststempel)
zu richten an:
Universität Siegen, Geschäftsstelle des Hochschulrats, Adolf-Reichwein-Straße 2a, 57076 Siegen
Informationen über die Universität Siegen finden Sie auf unserer Homepage:
www.uni-siegen.de