An der Deutschen Hochschule der Polizei mit Sitz in Münster ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Universitätsprofessur (W 2) (m/w/d) für
Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalpolitik
zu besetzen.
Die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) ist als verwaltungs-
und polizeiwissenschaftliche Universität eine
auf den Polizeidienst ausgerichtete Hochschule der Länder
und des Bundes. Sie bietet zukünftigen Führungskräften
der Polizei eine interdisziplinäre, berufsfeldbezogene und
international orientierte Hochschulausbildung im Rahmen
eines Masterstudiums. Das Gesetz über die Deutsche Hochschule
der Polizei (DHPolG) weist der Hochschule zudem
die Fortbildung der Führungskräfte der Polizeien, die internationale
Zusammenarbeit, insbesondere mit Hochschulen
und anderen Bildungseinrichtungen der Polizei, sowie die
Forschung auf den polizeilichen Tätigkeitsfeldern zu.
Die zukünftige Stelleninhaberin/der zukünftige Stelleninhaber
hat im Rahmen der Universitätsprofessur Lehrverpflichtungen
im Umfang von neun Semesterwochenstunden
zu erfüllen, die im Masterstudiengang „Öffentliche
Verwaltung – Polizeimanagement“ sowie im Bereich der
Fortbildung erbracht werden können. Dabei erwarten wir
auch die Bereitschaft und Befähigung zur Durchführung
von Lehrveranstaltungen in englischer Sprache sowie die
aktive Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung.
Voraussetzungen für die Berufung auf die Universitätsprofessur
sind der erfolgreiche Abschluss eines rechtswissenschaftlichen
Studiums, pädagogische Eignung sowie eine
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in
der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen
wird. Darüber hinaus sind zusätzliche wissenschaftliche
Leistungen erforderlich, die durch eine Habilitation
oder durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen,
welche auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs
erbracht sein können, nachgewiesen werden. Zu den
weiteren Einstellungsvoraussetzungen vgl. § 19 DHPolG.
Die zukünftige Inhaberin/der zukünftige Inhaber der Universitätsprofessur
soll das Fach in Lehre,
Forschung und
Fortbildung mit folgenden Schwerpunkten vertreten:
- Straf- und Strafprozessrecht mit seinen verfassungsrechtlichen
Bezügen in enger Verzahnung mit kriminalistischen
und kriminologischen Fragestellungen
sowie die Zusammenführung rechtlicher und kriminalpolitischer
Erkenntnisse;
- vorausgesetzt werden vertiefte Kenntnisse im Internationalen
und Europäischen Strafrecht sowie im
Bereich der Digitalisierung.
Von Vorteil sind einschlägige Erfahrungen aus der Tätigkeit
in interdisziplinären Forschungsteams sowie mit der
Einwerbung von Drittmitteln.
Bei der erstmaligen Berufung auf eine Professur erfolgt je
nach persönlicher Voraussetzung eine Einstellung in ein
Beamtenverhältnis auf Probe oder ein vergleichbares Angestelltenverhältnis.
Die Deutsche Hochschule der Polizei strebt eine Erhöhung
des Anteils der Frauen an und begrüßt daher Bewerbungen
von Frauen besonders. In Bereichen, in denen Frauen noch
unterrepräsentiert sind, werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung Frauen nach Maßgabe des
Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt,
sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende
Gründe überwiegen.
Die Deutsche Hochschule der Polizei ist weiter bestrebt,
die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit
Behinderung zu fördern. Bewerbungen von geeigneten
schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen
mit Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX, sind
daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Bei Fragen zu der ausgeschriebenen Position bzw. zum
Berufungsverfahren wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden
der Berufungskommission, Herrn Univ.-Prof. Dr.
Thomas Görgen, E-Mail:
thomas.goergen@dhpol.de.
Bewerbung
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben,
Lebenslauf, Zeugnisse, Publikationsverzeichnis mit
Kennzeichnung der sechs mit Blick auf das Stellenprofil
wichtigsten Veröffentlichungen, Auflistung der gehaltenen
Lehrveranstaltungen, Evaluationsergebnisse bzw. sonstige
Nachweise der Lehrqualifikation sowie eine Aufstellung
der eingeworbenen Drittmittel) richten Sie bitte bis zum
17.03.2023 an:
Deutsche Hochschule der Polizei
Dezernat HV 3 – Personal, Drittmittel –
Zum Roten Berge 18 – 24
48165 Münster
oder per E-Mail an:
bewerbungen@dhpol.de. Bitte beachten
Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte
Zugriff Dritter bei unverschlüsselter Kommunikation
per E-Mail nicht