Wir sind eine junge, innovative Universität mitten in der Metropole Ruhr. Ausgezeichnet in Forschung und Lehre denken wir in Möglichkeiten statt in Grenzen und entwickeln Ideen mit Zukunft.
Wir leben Vielfalt, fördern Potentiale und engagieren uns für Bildungsgerechtigkeit, die diesen Namen verdient.
Die
Universität Duisburg-Essen sucht am
Campus Duisburg in der Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Fachgebiet Formale Methoden der Informatik eine/n
wissenschaftliche Mitarbeiterin/
wissenschaftlichen Mitarbeiter (m/w/d)
an Universitäten
Entgeltgruppe 13 TV-L
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Der Aufgabenbereich umfasst die Forschung zu Themen der Formalen Methoden der Informatik, wobei ein eigenes Forschungsprofil ausgeprägt werden soll, bei inhaltlicher Passung gegebenenfalls
auch unter Einbeziehung von Promovierenden des Fachgebiets.
Des Weiteren werden Mitwirkung in der Lehre und gegebenenfalls auch eigenverantwortliche Durchführung von Lehrveranstaltungen (je nach Profil, zum Beispiel zu Programmierparadigmen), sowie die Übernahme von Verwaltungsaufgaben erwartet.
Im Rahmen der Tätigkeit wird Gelegenheit zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Post-Doc) geboten. Insbesondere soll die Beantragung eines Drittmittelprojektes angestrebt werden.
Ihr Profil:
Einstellungsvoraussetzungen sind eine sehr gute Promotion in einem relevanten Gebiet der Informatik und bereits vorhandene Lehrerfahrung.
Wir bieten:
- ein abwechslungsreiches, vielseitiges Aufgabengebiet
- Fort- und Weiterbildungsangebote
- Vergünstigtes Firmenticket
- Sport- und Gesundheitsangebote (Hochschulsport)
Besetzungszeitpunkt:
Vertragsdauer:
Arbeitszeit:
Bewerbungsfrist:
15.09.2021 bzw. zum nächstmöglichen Termin
3 Jahre
100 Prozent einer Vollzeitstelle
19.08.2021
Die Universität Duisburg-Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer Mitglieder zu fördern (s.
http://www.uni-due.de/diversity).
Sie strebt die Erhöhung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden nach Maßgabe des
Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.