Grundlegende Anforderungen an eine Dissertation
Mit der Doktorarbeit muss der Promovend oder die Promovendin beweisen, dass er zu vertiefender wissenschaftlicher Arbeit in der Lage ist. Die Dissertation muss daher selbständig erarbeitet werden. Die genutzten Quellen müssen den aktuellen Forschungsstand widerspiegeln.
Darüber hinaus soll die Promotion ein Gewinn für die Forschung sein; die Dissertation muss also neue wissenschaftliche Erkenntnisse beinhalten. Sie soll neues Wissen schaffen und nicht nur bereits bekanntes Wissen wiederholen.
Dementsprechend reicht es nicht aus, bestehende Sachverhalte in einer Dissertation nur zu kommentieren, einzuordnen oder darzustellen. Stattdessen muss die Doktorarbeit eine oder mehrere neue Fragestellungen oder Thesen aufstellen. Diese werden dann mit systematischer und wissenschaftlicher Arbeit mittels anerkannter Methoden oder Theorien auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Natürlich darf kommentiert und eingeordnet werden – jedoch sollte dies nicht Hauptbestandteil der Arbeit sein.
Selbstverständlich müssen klassische wissenschaftliche Standards eingehalten werden: Korrektes Zitieren ist unabdingbar; Erkenntnisse Dritter müssen als solche gekennzeichnet und ein vollständiges Literaturverzeichnis angelegt werden. Werden Forschungsergebnisse anderer wissentlich oder unwissentlich als die eigenen ausgegeben, kann das die akademische Laufbahn oder auch die Karriere in der freien Wirtschaft kosten.
Aufbau der Doktorarbeit: Gliederung und Umfang
Egal, ob Monografie oder kumulative Dissertation – der grundlegende Aufbau einer Doktorarbeit ist prinzipiell immer gleich:
- Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis / Abstract
- Einleitung
- Hauptteil mit Methoden- und Diskussionskapiteln
- Reflexion / Fazit
- Literaturverzeichnis
- Anhänge
- Eidesstattliche Erklärung
Ob darüber hinaus weitere Anforderungen bezüglich der Gliederung bestehen, verrät die Promotionsordnung.
Die Frage nach der Länge einer Dissertation lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Umfang der Doktorarbeit hängt zum einen von der Fragestellung, zum anderen aber vor allem auch von den Vorgaben der Promotionsordnung ab – hier unbedingt nachlesen. Desweiteren gibt es fachspezifische Unterschiede: Ist eine Monografie in den Geisteswissenschaften in der Regel viele Hundert Seiten lang, haben Doktorarbeiten in der Medizin häufig einen deutlich geringeren Umfang.
Bleiben zuletzt noch Fragen zur formalen Ausgestaltung der Arbeit: Welche Schriftart soll ich verwenden? Wie groß darf der Zeilenabstand sein? Welche Unterlagen muss ich einreichen? Wann muss ich sie einreichen?
All diese Fragen werden von jeder Fakultät anders beantwortet. Für weitere Informationen hilft ein Blick in die Promotionsordnung der jeweiligen Einrichtungen sowie die dazugehörigen Merkblätter.
Anforderungen an eine kumulative Dissertation
Eine Alternative zur vor allem in den Geisteswissenschaften üblichen klassischen Monografie – also einem an einem Stück geschriebenen „Buch“ – ist die kumulative Dissertation (so die jeweilige Promotionsordnung eine solche vorsieht); vor allem in den Naturwissenschaften ist sie sogar die übliche Form. Dabei handelt es sich quasi um eine Sammlung von in renommierten Fachzeitschriften oder -verlagen einzeln veröffentlichten Fachartikeln des Promovenden, die in der Regel von Experten begutachtet wurden. Weitere Anforderungen gibt die Promotionsordnung vor, zum Beispiel:
- die Anzahl der Artikel
- die Länge der Artikel
- ob oder inwiefern Ko-Autorenschaften zulässig sind.
Es genügt nicht, diese Artikel einfach zu einem Dokument zusammenzufassen. Sie machen lediglich den Hauptteil aus. Zusätzlich müssen jedoch auch hier Einordnungen vorgenommen, die Methoden vorgestellt und die Ergebnisse evaluiert werden.
Verteidigung und Veröffentlichung der Doktorarbeit
Mit dem Schreiben der Dissertation ist es noch nicht getan: Sie muss verteidigt und schließlich veröffentlicht werden. Die Verteidigung findet nach der Begutachtung der Arbeit in Form einer mündlichen Prüfung (Disposition, Rigorosum oder Kolloquium) statt. Hier fasst der Promovend die Inhalte seiner Dissertation zusammen und stellt sich etwaigen kritischen Fragen. Die Prüfung kann auch über das Promotionsthema hinausgehen; der Doktorand muss sein umfangreiches Fachwissen belegen.
Als letzter Schritt folgt die Veröffentlichung der Doktorarbeit, die zwingend vorgeschrieben ist – ob in analoger oder digitaler Form und innerhalb welcher Frist, verrät die Promotionsordnung.