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Forschungsförderung
Drittmittel einwerben und beantragen

Das Forschungssystem in Deutschland ist zu einem großen Teil aus Drittmitteln finanziert. Die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln fördert daher die Chancen im Berufungsverfahren. Tipps für den Drittmittelantrag.

Kassenwart Symbolbild Drittmittel einwerben
Was gibt es bei der Forschungsförderung zu beachten? Wie beantrage ich Drittmittel? © MPower. / photocase.de
Artikelinhalt

Forschungsleistung braucht Geld, aber die Hochschulen sind – wie die Bundesländer als ihre Geldgeber – knapp bei Kasse. Deshalb sind in den vergangenen Jahrzehnten öffentliche und private Drittmittel immer wichtiger geworden.


So wurden 42,3 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter mit befristeter Stelle 2013 aus Drittmitteln finanziert. Zehn Jahre zuvor lag der Anteil gerade mal bei einem knappen Drittel.

Erfolg bei Drittmitteleinwerbung punktet im Berufungsverfahren

Entsprechend ist der Erfolg bei Drittmittelanträgen in den Berufungskommissionen zu einem der wichtigsten Auswahlkriterien geworden. Beginnen Sie frühzeitig, für Ihre Forschungsprojekte Drittmittel einzuwerben. Das hat gleich zwei Vorteile: Erstens sammeln Sie wichtige Erfahrung zur Antragstellung, und können damit zweitens unabhängig und weisungsfrei forschen. Ein geeignetes Einsteigerprogramm ist die „Eigene Stelle“ bei der DFG.

Drittmittel umfassen meist alle Kosten für ein Forschungsprojekt – von der eigenen Stelle und den Mitarbeitern über Sachmittel, Reisen, Publikationen bis hin zur Organisation von Tagungen und Workshops.

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Wie stelle ich einen Drittmittelantrag?

Wollen Sie einen eigenen Antrag stellen, wenden Sie sich am besten an die Drittmittelbeauftragten oder die jeweilige Servicestelle für Forschungsförderung an Ihrer Hochschule. Darüber hinaus bieten die meisten Einrichtungen Seminare an, wie man einen Drittmittelantrag schreibt. Wichtige Hinweise finden Sie auch auf der Seite zum Erstantrag bei der DFG.

Wo auch immer Sie Ihre Anträge stellen: Beachten Sie die Vorgaben, die die Drittmittelgeber an die Anträge stellen. Überprüfen Sie, ob Sie als Antragsteller alle notwendigen Kriterien erfüllen. Kontrollieren Sie außerdem die Unterlagen vor der Abgabe grundsätzlich auf Vollständigkeit. Einige Fördereinrichtungen sind mitunter sehr streng, wenn es um die Qualität der Anträge geht. So werden beim Starting Grant des European Research Council die eingehenden Anträge hinsichtlich Principal Investigator und des Projektes in drei Gruppen eingeteilt. Antragsteller, die in Gruppe C gelandet sind, dürfen erst zwei Jahre später wieder einen Antrag stellen, die B-Gruppe muss sich nur ein Jahr gedulden. Allein Antragsteller aus Gruppe A dürfen sich sofort neu bewerben. 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Projektfinanzierung.

Autoren
Anke Wilde
Erschienen in
academics - Februar 2016

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