Stipendien sind eine weitere Möglichkeit, nach Deutschland zu kommen. Wichtige Förderer sind dabei der DAAD mit einer Reihe von Programmen sowie die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen der Europäischen Kommission. Auch die Alexander von Humboldt-Stiftung ist gerade für Postdocs interessant. Diese vergibt etwa 500 Stipendien an überdurchschnittlich qualifizierte Postdocs und erfahrene Wissenschaftler jährlich. Postdocs können so bei einem selbst gewählten Gastgeber in Deutschland für 6 bis 24 Monate an einem eigenen Forschungsvorhaben arbeiten. Die Grundförderung liegt bei monatlich 2.650 Euro, hinzu kommen noch Pauschalen und Zuschläge für mitreisende Familienmitglieder. Auch ein Intensivsprachkurs unmittelbar vor dem Forschungsaufenthalt wird gefördert.
Gerade für Kurzaufenthalte bestehen weitere Finanzierungsmöglichkeiten – beispielsweise im Rahmen internationaler Kooperationsprojekte, die durch die unterschiedlichsten Drittmittelgeber gefördert werden können. Internationale Forscher, die dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, können zudem bei allen DFG-Förderprogrammen Anträge stellen.
Einreisebestimmungen für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland
Ein Forschungsaufenthalt im Ausland bedeutet in der Regel einigen bürokratischen Aufwand. Dies betrifft zum einen die Einreiseformalitäten. Kein Einreisevisum benötigen Forscher aus der Europäischen Union, Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, der Schweiz, Südkorea und den USA – alle weiteren Ausländer hingegen schon. Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten ist das Schengen-Visum erforderlich. Wer länger bleiben will, braucht ein Forschervisum, das Sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) in Ihrem Land bekommen.
Nach der Einreise benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Ihre Gasteinrichtung unterstützt Sie bei der Beantragung. Außerdem finden Sie in den Welcome Centern der Hochschulen umfangreiche Beratungsangebote für ausländische Akademiker.
Für nicht mit einem Touristenvisum Eingereiste besteht in Deutschland eine Meldepflicht. In diesem Fall müssen Sie sich spätestens bis zwei Wochen nach Ankunft beim Einwohnermeldeamt anmelden und bei Ausreise auch wieder abmelden.
Krankenversicherung für Wissenschaft und Forschung
Wer länger als sechs Wochen in Deutschland bleibt, benötigt zum anderen eine Krankenversicherung. Kommen Sie als Stipendiat, können Sie sich zu diesem Thema bei Ihrem Stipendiengeber informieren. Werden Sie an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut angestellt, besteht für Sie nach den deutschen Gesetzen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse und müssen lediglich eine geeignete Krankenversicherung auswählen; die Anmeldung dort übernimmt Ihr Arbeitgeber. Wenn es für Sie wichtig ist, dass Sie in Ihrer jetzigen Krankenversicherung bleiben, lassen Sie sich im Vorfeld von Ihrem Versicherungsträger beraten.