Ablauf des Habilitationsverfahrens
Um zur Habilitation zugelassen zu werden, müssen Sie einen Antrag beim Dekan stellen. Anders als bei der Dissertation erfolgt dieser Antrag hier zu einem sehr späten Zeitpunkt, nämlich erst dann, wenn der schriftliche Teil bereits abgeschlossen wurde. Vorab müssen Sie sich für Ihre Form der Habilitationsschrift entscheiden und einen Betreuer finden.
Monografie oder kumulative Habilitation?
Prüfen Sie zunächst, ob in Ihrem Fach eher eine Monografie oder eine kumulative Habilitation, auch Sammelhabilitation genannt, als Habilitationsschrift üblich ist. Bei letzterer können Sie Publikationsleistungen wie Zeitschriftenbeiträge oder Aufsätze, die in der wissenschaftlichen Karriere ohnehin erbracht werden müssen, anstelle der Monografie vorlegen. Sie werden dann nicht nur für eine Einzelleistung bewertet.
Einen Betreuer für die Habilitation finden
Obwohl – anders als bei der Promotion – ein Betreuer für die Habilitation nicht immer vorgeschrieben ist, sollten Sie darauf für Ihr Habilitationsprojekt nicht verzichten. Der Betreuer unterstützt Sie und wird bei der Fakultät als Ihr Fürsprecher tätig. Oft handelt es sich dabei um einen Professor des Instituts, an dem Sie tätig sind. Wollen Sie extern an einem anderen Institut habilitieren, ist auch dies möglich.
Früher war es üblich, über eine Assistentenstelle bei einem Professor zu arbeiten, der damit die Rolle des Habilitationsvaters übernahm. Im Laufe dieser Zusammenarbeit wurde die Habilitationsschrift erstellt. Noch immer werden explizit Stellen mit der Möglichkeit zu habilitieren oder „zur Erlangung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen“ ausgeschrieben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Stelle eines Akademischen Rates geschaffen, und Sie werden als Stelleninhaber auf Zeit verbeamtet. Oder Sie arbeiten als angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Ihrem Betreuer. Die enge Zusammenarbeit hat den Vorteil, dass Sie in die Abläufe des Instituts eingebunden sind.
Auch sollten Sie darauf achten, dass zwischen Ihnen und dem Betreuer eine Vertrauensbasis entsteht. Vielleicht können Sie vorab herausfinden, wie viele Habilitationsverfahren er schon begleitet hat und ob es bei früheren Habilitanden Abbrüche oder schwerwiegende Probleme gegeben hat. Darüber hinaus sollte Ihr Betreuer in akademischen Kreisen einen guten Ruf haben – nicht zuletzt als Gütezeichen für die Habilitation. Im besten Fall hat er selbst im Bereich Ihres Habilitationsthemas gearbeitet und kann Ihnen auch inhaltliche Unterstützung bieten.
Abschluss des Habilitationsverfahrens
Sind Antrag und Habilitationsschrift eingereicht, wird ein Habilitationsausschuss eingesetzt. Dieser entscheidet über die Zulassung zur Habilitation und die Anerkennung der erbrachten Leistungen. Ihm gehören Professoren und ggf. auch Privatdozenten an. An einigen Universitäten zählen auch die Gleichstellungsbeauftragten zu den Mitgliedern des Ausschusses, der unter anderem auch Ihr Habilitationsfach benennt. Je allgemeiner die Benennung ausfällt, desto besser. Denn das Fach erscheint auf Ihrer Habilitationsurkunde und bescheinigt damit die Breite Ihrer wissenschaftlichen Fähigkeiten.
Nach der Zulassung zur Habilitation wird Ihre Habilitationsschrift begutachtet. Häufig wird hier die Expertise externer Gutachter herangezogen. Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens folgt der mündliche Teil, z. B. als Probelehrveranstaltung. Den Abschluss des Verfahrens bildet oft das Habilitationskolloquium – ein öffentlicher Vortrag zum Habilitationsthema. Haben Sie Ihr Habilitationsprojekt erfolgreich beendet, bescheinigt Ihnen das automatisch die Lehrbefähigung. Hingegen ist die Lehrberechtigung (Venia Legendi), die Sie zum Privatdozenten macht und mit der Sie Vorlesungen an Ihrer Fakultät halten dürfen, häufig extra zu beantragen.
Wie lange dauert das Habilitationsverfahren?
Die Dauer des Habilitationsverfahren kann erheblich variieren. Zum einen entscheiden Ihre persönlichen Umstände über das Vorankommen: Wie viel Arbeit haben Sie in der Vergangenheit schon erbracht, auf der Sie aufbauen können? Wie viel Zeit können Sie dem Projekt im Schnitt widmen? In Nordrhein-Westfalen – nach Bayern das Bundesland mit den meisten Habilitationen – lag das Durchschnittsalter der Habilitanden im Jahr 2019 bei 40,7 Jahren, in Hessen sogar bei 43 Jahren.
Die Vorgaben der Länder beziehungsweise Hochschulen und Fakultäten zur Dauer des Habilitationsverfahrens sind uneinheitlich. Das Landeshochschulgesetz von Schleswig-Holstein etwa lässt den Universitäten sehr viel Freiraum und stellt nur fest: “Die Universitäten können Gelegenheit zur Habilitation geben. Das Nähere regelt der jeweilige Fachbereich durch Satzung, die der Genehmigung des Präsidiums bedarf.” Hochschulen in Baden-Württemberg sind angehalten zu regeln, dass Habilitationen “in angemessener Zeit” abzuschließen sind, Bayern schreibt seinen Universitäten einen Abschluss “möglichst innerhalb von vier Jahren” vor. Liegen besondere Gründe vor – etwa Mutterschutz oder Elternzeit – können diese das Verfahren in der Regel verlängern.
Bevor Sie Ihr Habilitationsverfahren offiziell einläuten, sollten Sie also unbedingt in dem Landeshochschulgesetz Ihres Bundeslandes und auch in den Satzungen Ihrer Hochschule und Ihrer Fakultät nachschauen.