Bei einer Professurvertretung wird Personen übergangsweise bis zur endgültigen Besetzung der Hochschullehrerstelle die Wahrnehmung der mit dieser Professur verbundenen Aufgaben übertragen.
Die Professurvertretung soll Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern explizit die Möglichkeit geben, sich in professoraler Tätigkeit zu üben.
Lehraufträge können im Regelfall zur Ergänzung des Lehrangebots erteilt werden. Je nach Landesrecht kommt jedoch auch eine Erteilung für einen durch hauptberufliche Lehrkräfte vorübergehend nicht gedeckten Lehrbedarf, für einen Lehrbedarf, dessen zeitlicher Umfang den Einsatz hauptberuflicher Lehrkräfte nicht rechtfertigt oder für Lehrveranstaltungen, für die ein Praxisbezug erforderlich oder erwünscht ist, in Betracht. Der Lehrauftrag bezieht sich dabei in der Regel auf eine konkret übertragene Lehraufgabe bzw. einen bestimmten Themenbereich.
Die pädagogische Eignung kann jedoch auch durch eine anderweitige Betätigung in der Lehre an Hochschulen oder aber durch sonstige Weiterbildungs- und/oder Vortragstätigkeiten nachgewiesen werden.