Pädagogische Eignung Lehrerfahrung
Was bedeutet "pädagogische Eignung"?
Als "pädagogische Eignung" wird als Nachweis von Erfahrung in der Lehre bezeichnet. Wie kann dieser Nachweis erbracht werden und welche unterschiedlichen Möglichkeiten gibt es?
Im Rahmen der Bewerbung auf Professuren ist neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen, einem abgeschlossenen Hochschulstudium sowie in der Regel einer Qualitätspromotion vor allem die pädagogische Eignung nachzuweisen.
Dies geschieht in der Praxis regelmäßig durch den Nachweis von Erfahrungen in der Lehre. Dieser Nachweis kann beispielsweise durch die Wahrnehmung von Lehraufträgen, Professurvertretungen und sonstigen Lehrtätigkeiten erbracht werden.
Bei einer Professurvertretung wird Personen übergangsweise bis zur endgültigen Besetzung der Hochschullehrerstelle die Wahrnehmung der mit dieser Professur verbundenen Aufgaben übertragen.
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Die Professurvertretung soll Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern explizit die Möglichkeit geben, sich in professoraler Tätigkeit zu üben.
Lehraufträge können im Regelfall zur Ergänzung des Lehrangebots erteilt werden. Je nach Landesrecht kommt jedoch auch eine Erteilung für einen durch hauptberufliche Lehrkräfte vorübergehend nicht gedeckten Lehrbedarf, für einen Lehrbedarf, dessen zeitlicher Umfang den Einsatz hauptberuflicher Lehrkräfte nicht rechtfertigt oder für Lehrveranstaltungen, für die ein Praxisbezug erforderlich oder erwünscht ist, in Betracht. Der Lehrauftrag bezieht sich dabei in der Regel auf eine konkret übertragene Lehraufgabe bzw. einen bestimmten Themenbereich.
Die pädagogische Eignung kann jedoch auch durch eine anderweitige Betätigung in der Lehre an Hochschulen oder aber durch sonstige Weiterbildungs- und/oder Vortragstätigkeiten nachgewiesen werden.
Autoren
Juliane Lorenz
Erschienen in
Forschung & Lehre - Mai 2015
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