Forschung statt Lehrverpflichtung
Bei einer Postdoc-Stelle in einem drittmittelfinanzierten Projekt liegt der Arbeitsschwerpunkt vorwiegend auf Forschung und Verwaltung dieses Projekts. Es gibt keine Lehrverpflichtung, und in der Regel legen die Hochschulen großen Wert darauf, dass der oder die Beschäftigte gedrängt wird, dennoch Lehrveranstaltungen anzubieten. Es ist allerdings meist möglich, dies aus freien Stücken zu tun, um Lehrerfahrung zu sammeln, sofern den Verpflichtungen im Projekt nachgekommen wird.
Auch Drittmittelstellen sollten den Raum bieten, selbst zu forschen und sich weiter zu qualifizieren. Um die akademische Karriere weiter voranzutreiben, ist es ratsam, möglichst schnell eigene Förderanträge zur Finanzierung der Stelle stellen (Lesen Sie hierzu auch: „Das Postdoc-Stipendium“ und „Eine eigene Stelle“).
Drittmittelstelle: Keine Befristungsobergrenze
Drittmittelstellen können zwar grundsätzlich auch befristet ausgeschrieben werden, sind aber nicht von der Zwölfjahresregel des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes betroffen. Stellen, die wenigstens zur Hälfte durch Drittmittel gefördert werden, sind von den Befristungsobergrenzen ausgenommen.
Achtung: Sollten Sie später auf eine Haushaltsstelle kommen, wird Ihnen die im Drittmittelprojekt verbrachte Zeit dennoch angerechnet.