Welche Entgeltgruppen gibt es für Postdocs?
Der TVöD, der TV-L wie auch der TV-H sehen entsprechend der beruflichen Qualifizierung 15 Entgeltgruppen vor. Postdocs werden nach den Entgeltgruppen 13 bis 15 bezahlt. Wer gerade erst in die Postdoc-Phase einsteigt, wird in der Regel zunächst nach der Entgeltgruppe 13 bezahlt. Nachwuchs- und Forschungsgruppenleiter bekommen dagegen in der Regel ein Gehalt nach den Entgeltgruppen 14 oder 15, weil sie mehr Verantwortung tragen. Die große Mehrheit der Postdocs wird jedoch in E 13 eingruppiert. E 14 erfordert mindestens zu einem Drittel schwierige Forschungsaufgaben, die selbstständig und eigenverantwortlich bearbeitet werden. Für E 15 müssen diese Forschungsaufgaben mindestens die Hälfte der Tätigkeit einnehmen. Innerhalb der Entgeltgruppen wird das Gehalt noch nach Erfahrungsstufen differenziert.
Welche Erfahrungsstufen gibt es?
Die Berufserfahrung von wissenschaftlichen Mitarbeitern allgemein wie auch von Postdocs ist sehr unterschiedlich. In E 13 finden sich sowohl Nachwuchswissenschaftler, die gerade erst eine Doktorandenstelle angenommen haben, wie auch Postdocs mit jahrelanger Forschungserfahrung. Entsprechend unterscheiden die Arbeitgeber auch nach Erfahrungsstufen.
Seit 2018 teilen sich alle Tarifverträge des öffentlichen Diensts in sechs (vorher: fünf) Erfahrungsstufen mit jeweils wachsenden Stufenlaufzeiten auf. Die Stufe 1 ist den Einsteigern in die jeweilige Entgeltgruppe vorbehalten und muss durchgängig in einem einzigen Arbeitsvertrag abgeleistet werden. Da die Zeit als Doktorand mitgezählt wird, ist die Stufe 1 für Postdocs eher selten.
Was passiert bei einem Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe?
Wenn Postdocs beispielsweise eine Nachwuchsgruppenleitung einwerben konnten, steht in der Regel ein Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe an. Das würde eigentlich einen Neubeginn in Erfahrungsstufe 1 bedeuten, und in vielen Fällen wäre dies mit Einbußen beim Gehalt verbunden. Die Tarifverträge schließen diesen Fall jedoch aus. Die Einrichtungen stufen die Mitarbeiter so ein, dass sie mindestens dasselbe Gehalt bekommen wie zuvor.
Wie hoch ist das Gehalt von Postdocs?
Im Ein- bis Dreijahrestakt werden die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst neu verhandelt. Dabei geht es um bessere Bedingungen für die Arbeitnehmer und insbesondere um ein ordentliches Plus beim Gehalt. Die in den Tabellen aufgeführten Beträge gelten für eine volle Stelle.
Gibt es neben dem Gehalt weitere Leistungen für Postdocs?
Angestellte Postdocs erhalten wie alle ihre Kollegen im öffentlichen Dienst eine Jahressonderzahlung. Die Höhe dieser Sonderzahlung hängt davon ab, welcher Tarifvertrag gilt und ob man in den alten oder den neuen Bundesländern beschäftigt ist. Sie liegt zwischen 32 und 52 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts. Postdoktoranden, die Kinder haben, in Hessen arbeiten und unter den TV-H fallen, erhalten zusätzlich zu ihrem Gehalt sogar noch eine Kinderzulage.
Bei besonderen Leistungen, beispielsweise bei der Einwerbung von Drittmitteln, sind laut Tarifverträgen auch zusätzliche Leistungsentgelte möglich. Allerdings verfahren die Bundesländer mit dieser Möglichkeit sehr unterschiedlich.
Ändert sich die Erfahrungsstufe durch einen Wechsel der Forschungseinrichtung?
Wenn Postdocs beispielsweise für ein neues Forschungsprojekt die Einrichtung wechseln, bleibt ihnen in der Regel die Erfahrungsstufe mitsamt der Stufenlaufzeit erhalten. Gerade für den Wechsel zwischen den unterschiedlichen Tarifverträgen gab es in den vergangenen Jahren zu diesem Thema einige Nachbesserungen.
Um sich die Berufserfahrung anerkennen zu lassen, muss man beim neuen Arbeitgeber dazu einen Antrag stellen. Insbesondere wenn es schwierig war, für die betreffende Stelle einen geeigneten Bewerber zu finden, können die Einrichtungen ihren künftigen Mitarbeitern sogar noch entgegenkommen. Das kann im Rahmen einer Höhergruppierung geschehen, oder zumindest können die Einrichtungen einen früheren Wechsel in die nächste Erfahrungsstufe gewähren.
Weil die Tarifverträge unterschiedliche Gehälter vorsehen, kann der Wechsel zwischen den unterschiedlichen Tarifverträgen und Erfahrungsstufen zu Lohneinbußen führen. Es ist also ratsam, sich als Postdoktorand vor dem Wechsel zu einem neuen öffentlichen Arbeitgeber darüber zu informieren, welches Gehalt dieser voraussichtlich zahlen wird.
Ändert sich die Erfahrungsstufe durch einen Auslandsaufenthalt, Pausen oder zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit?
Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst sind nicht gerade kompatibel mit der beruflichen Realität von Wissenschaftlern. So können sich Zeiten, in denen Wissenschaftler nicht bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber beschäftigt waren, als „schädliche Unterbrechung“ auswirken, beispielsweise wenn sie für mehrere Jahre in der freien Wirtschaft tätig waren. Dabei sind sogar Rückstufungen in eine niedrigere Erfahrungsstufe möglich.
Wer an einer ausländischen Forschungseinrichtung lehrt oder forscht und für diese Tätigkeit angestellt ist, muss in der Regel nichts befürchten. Diese Zeit wird als einschlägige Berufserfahrung gewertet und auf die jeweilige Stufenlaufzeit angerechnet.
Zeiten ohne Anstellung, die mit einem Stipendium finanziert werden, gelten in den Augen der öffentlichen Arbeitgeber nicht als „einschlägig“, sondern nur als „förderlich“. Das heißt, die Einrichtung ist nicht verpflichtet, sie bei der Erfahrungsstufe zu berücksichtigen.
Die Stufenlaufzeit bleibt nicht stehen, wenn ein Postdoc in den Mutterschutz oder in den bezahlten Urlaub geht. Unkritisch sind auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bis maximal 39 Wochen. Anders ist es mit der Elternzeit: Diese gilt als Unterbrechung für die Stufenlaufzeit und kann nicht für die nächste Erfahrungsstufe geltend gemacht werden.