Werkstudent: Krankenversicherung, Gehalt, Steuern
Ob im Bereich Vertrieb, Produktion oder Marketing: Es gibt zahlreiche Jobs für Werkstudenten und Werkstudentinnen, die sich nicht nur lohnen, um den Kontostand zu verbessern, sondern auch auf die Karriere einzahlen. Denn optimalerweise arbeiten Studierende als Werkstudenten – ähnlich wie duale Studierende – im Bereich eines Unternehmens, der zu ihrem Studium passt. Und das hat klare Vorteile:
- Berufserfahrung für den Lebenslauf
- frühzeitiger Bezug zum späteren Berufsleben
- Anwendung theoretischen Wissens in der Praxis
- Erlernen neuer, relevanter Wissensbereiche
- Knüpfen wertvoller Kontakte
- Steigerung der Jobchancen in einem interessanten Unternehmen
- Absolvieren eines anspruchsvollen Bewerbungsprozesses
- meist höherer Verdienst als bei einem Praktikum oder weniger anspruchsvollen Dienstleistungsjob
Auch für Werkstudentinnen gilt: Bis zu 20 Stunden pro Woche sind während der Vorlesungszeit erlaubt, in den Semesterferien ist mehr möglich. Das Gehalt hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Branche, Berufszweig, Region und Unternehmensgröße. Studierende in den Bereichen Ingenieurwesen oder Informatik verdienen als Werkstudent:innen in der Regel mehr als Geisteswissenschaftler:innen. Die Untergrenze ist der Mindestlohn (12,41 Euro pro Stunde), viele Arbeitgeber zahlen aber ein paar Euro mehr, manche sogar bis zu 20 Euro pro Stunde.
Krankenversicherung und Steuerpflicht von Werkstudierenden
Studierende sind häufig im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert. Diese Form der Krankenversicherung ist für Werkstudent:innen ausreichend, solange sie nicht älter als 25 sind und nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Liegt der Verdienst über dieser Einkommensgrenze, wird der Tarif für Studierende fällig. Für Studierende, die selbst oder über den Ehepartner versichert sind, gibt es keine Einkommensgrenze.
Ob ein:e Werkstudent:in lohnsteuerpflichtig ist, hängt vom tatsächlichen Gehalt ab. Eine Lohnsteuerpflicht besteht dann, wenn der Verdienst in einem Jahr den Grundfreibetrag von 11.604 Euro netto übersteigt. In der Regel liegen Werkstudent:innen aufgrund der 20-Stunden-Regel aber unter diesem Grundfreibetrag.
Werkstudenten- und Minijob gleichzeitig – geht das?
Studierende haben die Möglichkeit, gleichzeitig einem Werkstudenten- und einem Minijob nachzugehen. Zu berücksichtigen sind dann allerdings die Arbeitszeiten, denn: Die Arbeitszeiten aus ALLEN Tätigkeiten dürfen 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Tun sie dies doch, geht der Werkstudentenstatus und damit der Studierendenstatus in der Sozialversicherung verloren. Auch der bereits erwähnte Steuerfreibetrag ist zu beachten.
Geld verdienen als Hiwi
Auch als sogenannte Hiwi – studentische und wissenschaftliche Hilfskraft – etwa in den Bereichen Forschung und Verwaltung Geld neben dem Studium verdienen. Steuern und Sozialabgaben fallen für Hiwis nicht an, wenn sie auf Minijob-Basis arbeiten und nicht mehr als 538 Euro pro Monat verdienen. Bei einem höheren Gehalt werden Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig, die Lohnsteuer können sich Studierende unter bestimmten Bedingungen mit der Steuererklärung zurückholen.
Bachelor- oder Masterarbeit im Unternehmen
Ist für Studierende der Zeitpunkt im Studium gekommen, sich mit der anstehenden Bachelor- oder Masterarbeit zu befassen, kann sich die Überlegung lohnen, diese in einem Unternehmen zu schreiben. Wer sich für diesen Weg entscheidet, profitiert nicht nur von wertvoller Praxiserfahrung und dem berühmten „Fuß in der Tür“, sondern darüber hinaus oft auch von einer meist guten Bezahlung. Im Fall einer Masterarbeit im Unternehmen liegt diese bei bis zu 1.500 Euro im Monat.